(ots) - Rund 400 Menschen im Jahr kommen in Deutschland durch
Brände ums Leben, meist in Folge einer Rauchvergiftung.
Rauchwarnmelder können Todesfälle, Verletzungen und Sachschäden
verhindern. Seit Juni 2016 sind sie deshalb bundesweit
vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene Regelungen, was die
Pflichten in Bezug auf die Installation und Wartung, die Ausstattung
von Bestands- und Neubauten betreffen. In Nordrhein-Westfalen
beispielsweise sind Rauchmelder seit dem 1. Januar 2017 in
Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein
Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein.
Einer meldet Rauch, alle piepsen
"Rauchwarnmelder gehören mindestens in Schlafräume, Kinderzimmer
und Flure. Befestigt werden sie unter die Decke in der Raummitte",
sagt Lars Hille, Experte für Brandschutztechnik bei TÜV Rheinland. In
Küche und Bad ist die Installation nicht sinnvoll, denn die Sensoren
reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarme auslösen. Für
größere Wohnungen und Häuser empfiehlt Lars Hille vernetzbare
Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor
Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. "Mit 85 Dezibel ist der
Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist
ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht
zuverlässig zu hören", so der TÜV Rheinland-Experte.
Nach zehn Jahren austauschen
Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft
werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder
einen kurzen, piependen Warnton ab. "Beim Batteriewechsel ist stets
der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen", sagt Lars
Hille. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der
Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind
wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Dann sind
Rauchwarnmelder in der Regel austauschreif, weil Staub den Sensoren
zusetzt und die lebensrettende Funktion nicht mehr gewährleistet ist.
Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen
für geprüfte Sicherheit bzw. das "Q" mit Flamme, das besonders
sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-2424
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: T?V Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell