(ots) - Die mediale Auseinandersetzung um die
Online-Abverkaufsaktion und entsprechenden Markenrechte an "Black
Friday" beherrschte über Wochen die deutschen Medien. Dieser
inszenierten Kampagne wurde nun durch eine einstweilige Verfügung des
Landgerichts Berlin Einhalt geboten: Die Betreiberin des
Onlinemediums mobilegeeks.de darf nicht länger behaupten, dass die
Black Friday GmbH mit dem Versand von Abmahnungen aufgrund
unberechtigter Nutzung der Marke "Black Friday" begonnen bzw. solche
Abmahnungen gemeinsam mit ihrer Lizenzgeberin versandt habe.
Dazu Black Friday GmbH-Geschäftsführer Konrad Kreid: "Die mediale
Aufmerksamkeit durch die intensive Berichterstattung hat unsere
Bekanntheit enorm gesteigert. Um unseren Businesspartnern und Kunden
auf einem gerade entstehenden Online-Abverkaufsmarkt optimale
Handelsbedingungen zu gewährleisten, habe wir uns das rechtmäßige
Verwenden der deutschen Marke "Black Friday" über einen Lizenzvertrag
gesichert.
Wer diesen ordentlichen Rechtsschutz nicht akzeptieren möchte,
kann hiergegen rechtliche Schritte einleiten. Dass einige
Konkurrenten versuchen, uns mit falschen Behauptungen auf einigen
Medienseiten massenhaft anzuschwärzen, ist sehr verwunderlich. Ebenso
verwunderlich ist auch, dass insbesondere einige Onlinemedien wohl
das wirtschaftliche Interesse an eigenen Affiliate-Aktionen zum Black
Friday über einen staatlich durch ordentliche Registrierung
verbrieften Markenschutz stellen."
Man sei nun froh, dass das Landgericht Berlin die einstweilige
Verfügung gegen das laut Impressum in Taiwan ansässige Onlinemedium
mobilegeeks.de erlassen habe und sich der ordentliche Lizenzvertrag
der Black Friday GmbH bezahlt mache - man könne sich mit den
Business- und Handelspartnern nun befreit auf neue
Online-Abverkaufsaktionen konzentrieren, so Kreid.
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