(ots) - Usinas Siderúrgicas
de Minas Gerais S.A. - USIMINAS, ein Unternehmen mit beschränkter
Haftung gemäß den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien (das
"Unternehmen"), und seine Tochtergesellschaft Usiminas Commercial
Ltd., ein als Exempted Company eingetragenes Unternehmen mit
beschränkter Haftung gemäß den Gesetzen der Cayman Islands (der
"Emittent"), gaben heute den Abschluss der Zustimmungseinholung (das
"Zustimmungsgesuch") von Inhabern der 2018 fällig werdenden 7,25%igen
Anleihen, die ohne Einschränkungen und unwiderruflich vom Unternehmen
garantiert werden und ursprünglich für einen Gesamtbetrag von US$
400.000.000 (die "Anleihen") (CUSIP: 91732BAA7; G93085AA9) ausgegeben
worden waren sowie den Erhalt der erforderlichen Zustimmungen von
Inhabern der Anleihen zur vorübergehenden Nichteinhaltung der
Negativerklärung gemäß dem, für die Anleihen maßgeblichen
Anleihevertrag bekannt, die in der Erklärung zum Zustimmungsgesuch
vom 1. Dezember 2016 (die "Erklärung zum Zustimmungsgesuch")
ausführlicher beschrieben wird.
Die Laufzeit des Zustimmungsgesuches begann am 1. Dezember 2016
und sein Ablauf wurde durch Pressemitteilungen des Unternehmens vom
16. Dezember 2016 bzw. 23. Dezember 2016 bis zum 23. Dezember 2016 um
23.59 Uhr, Ortszeit New York Time, und danach erneut bis zum 12.
Januar 2017, 23.59 Uhr, Ortszeit New York, (das "Ablaufdatum")
verlängert.
Das Zustimmungsgesuch endete mit dem Ablaufdatum und zum
Ablaufdatum hatten das Unternehmen und der Emittent Zustimmungen von
nicht weniger als der Mehrheit des Gesamtbetrages der zu diesem
Zeitpunkt ausstehenden Anleihen erhalten. Demgemäß wird jedweder
Verzug, Verzugsfall oder potenzielle Verzugsfall in Zusammenhang mit
der Einräumung von Sicherungsrechten über die Sicherheiten, die
bestimmten brasilianischen Geberbanken und Pfandrechtsinhabern im
Rahmen der Neuverhandlungen der Verschuldung des Unternehmens gegeben
wurden, ab seinem Eintreten vorübergehend bis zum 30. Juni 2017
ausgesetzt. Diese Aussetzung ist für alle Inhaber von Anleihen
wirksam und bindend, einschließlich nachfolgender Inhaber der
Anleihen, selbst wenn diese Inhaber ihre Zustimmung nicht gegeben
haben.
Gemäß den Bedingungen der Erklärung zum Zustimmungsgesuch und den
darin dargestellten Voraussetzungen wird das Unternehmen eine
Auszahlung von $ 2,50 in bar je $ 1.000 des Gesamtbetrages der von
den Inhabern gehaltenen Anleihen vornehmen, die ihre ordnungsgemäße
Zustimmung vor dem Ablaufdatum gegeben und sie nicht rechtswirksam
widerrufen haben. Die Auszahlung durch das Unternehmen erfolgt am 19.
Januar 2017. In Zusammenhang mit der Zustimmungsvergütung fallen
keine Zinsen an und es werden keine bezahlt.
Gemäß den, der Neuverhandlung der Verschuldung (ausschließlich der
Anleihen) des Unternehmens zugrunde liegenden Dokumenten beabsichtigt
das Unternehmen, spätestens am 30. Juni 2017 ein Umtauschangebot für
die Anleihen zu Bedingungen vorzulegen, die derzeit verhandelt
werden.
Bei Fragen über das Zustimmungsgesuch wenden Sie sich bitte unter
(888) 292-0070 (gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch) an
BofA Merrill Lynch, den Agenten für das Zustimmungsgesuch. Kopien der
Erklärung zum Zustimmungsgesuch oder anderer einschlägiger Dokumente
erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc., der Informationsstelle für
das Zustimmungsgesuch, telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch)
oder (877) 478-5045 (gebührenfrei) oder schriftlich unter 48 Wall
Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Den Inhabern von Anleihen wird
empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt, Unternehmensberater und
Steuerberater in Bezug auf rechtliche, wirtschaftliche und
steuerliche Fragen betreffend des Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.
Das Zustimmungsgesuch war nicht an Inhaber von Anleihen in
Rechtsordnungen gerichtet, in denen die Unterbreitung eines
Zustimmungsgesuchs den Gesetzen und Vorschriften dieser Rechtsordnung
widerspricht, und Zustimmungserklärungen von oder im Auftrag dieser
wurden nicht akzeptiert.
Warnhinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte vorausschauende Aussagen
im Sinne des Paragrafen 27A des Securities Act. Zukunftsgerichtete
Aussagen schließen Unabwägbarkeiten, Risiken und Annahmen ein, da
diese Aussagen ebenfalls Informationen über mögliche oder erwartete
zukünftige Pläne und Absichten von Usiminas betreffen, einschließlich
des Beginns eines Tauschangebotes, operativer Ergebnisse,
Geschäftsstrategien, Finanzierungspläne, der Wettbewerbsposition, des
Branchenumfelds, potenzieller Wachstumschancen, der Auswirkungen
künftiger Regelwerke und der Folgen des Wettbewerbs.
Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Äußerung
und Usiminas verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen
nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer
Informationen, künftiger Ereignisse oder anderer Faktoren öffentlich
zu aktualisieren oder zu überprüfen. Angesichts der vorstehend
beschriebenen Risiken und Unabwägbarkeiten könnten die in dieser
Mitteilung dargestellten künftigen Ereignisse und Umstände nicht
eintreten und sie stellen keine Garantie für künftige Leistung dar.
Die tatsächlichen Ergebnisse, Pläne und Leistung von Usiminas können
nennenswert von den in zukunftsgerichteten und in der Erklärung zum
Zustimmungsgesuch gemachten Angaben abweichen.
Ãœber Usiminas
Usinas Siderúrgicas de Minas Gerais S.A.-USIMINAS ist einer der
größten Stahlproduzenten Brasiliens mit ergänzenden Aktivitäten in
Bergbau und Logistik, Kapitalgütern, Stahlerzeugung und in der
Stahlverarbeitungsindustrie. Der Firmensitz von Usiminas befindet
sich in Rua Professor José Vieira de Mendonça, 3011, Bairro Engenho
Nogueira - Belo Horizonte, MG, Brasilien. Weitere Informationen
finden Sie unter www.usiminas.com.br.
Investor Relations Department-USIMINAS
R. Prof. José Vieira de Mendonça, 3011 - 5º andar
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Pressekontakt:
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Head of Investor Relations-USIMINAS
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