Ein neues Jahr bringt neue Regelungen mit sich. Seit dem 01. Januar 2017 gelten neue Vorschriften hinsichtlich der Energieeffizienzklassen von Elektromotoren. Sie wissen noch nicht genau was sich ändert? Lesen Sie hier die kurze Zusammenfassung.
(firmenpresse) - Der Zeitplan der EU-Verordnung für Elektromotoren hat zum 01. Januar 2017 seine letzte Phase erreicht. Nach Inkrafttreten der Anforderungen an Elektromotoren in 2011 und 2015 folgt nun die letzte Stufe. Ab 1. Januar 2017 gilt: Neu in Verkehr gebrachte Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75kW bis 375 kW müssen entweder mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 erreichen oder der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen. Werden Motoren mit der Energieeffizienzklasse IE2 in Umlauf gebracht, dürfen die Motoren nur mit einer elektronischen Drehzahlregelung betrieben werden.
Hier eine Übersicht über den Einsatz der unterschiedlichen Energieeffizienzklassen:
IE 1, Wirkungsgrad Standard, Leistung < 0,75 kW
IE 2, Wirkungsgrad Hoch, Leistung ab 01.01.17 0,75 kW - 375 kW mit FU
IE 3, Wirkungsgrad Premium, Leistung ab 01.01.17 0,75 kW - 375 kW
Sollten Sie Fragen zur neuen IE3 Verordnung von Elektromotoren haben helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
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