(ots) - Patienten- und Verbraucherschutz sind wesentlicher
Grund für Vorschriften in Deutschland, die z. B. festlegen, mit
welcher Qualifikation bestimmte Berufe ausgeübt werden dürfen, so zum
Beispiel der Arztberuf.
Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 mehrere
Gesetzgebungsvorschläge präsentiert, die die Konjunktur des
Europäischen Binnenmarktes beleben sollen, darunter auch eine Prüfung
der "Verhältnismäßigkeit" von Berufsregeln. Die Europäische
Kommission möchte damit die aus ihrer Sicht "überflüssige nationale
Regulierung" verhindern, um das Wirtschaftswachstum ohne Barrieren
anzukurbeln. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisierte diesen
Vorstoß der Brüsseler Behörde massiv.
"Die Kommission stellt berufliche Regulierung unter den
Generalverdacht, "Wirtschaftsbremser" zu sein", so der Präsident der
BZÄK, Dr. Peter Engel. "Dieser Weg ist falsch. Die Ökonomie kann
nicht der entscheidende Maßstab für nationales Berufsrecht sein.
Berufsregeln dienen vielmehr dem Patienten- und Verbraucherschutz
sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus. Es ist
unverständlich, dass patientenschützende Regeln aufgeweicht werden
sollen."
Der als Proportionalitätstest bezeichnete Richtlinienentwurf der
Europäischen Kommission beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für
den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden
Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien
prüfen, ob die Regulierung verhältnismäßig ist. Erfasst sind dabei
alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.
"Der Test ist äußerst kompliziert und höchst bürokratisch", so
Engel, "das Europäische Parlament und die im Rat versammelten
Mitgliedstaaten sind gefordert, hier dringend Korrekturen
vorzunehmen".
Hintergrund
Das im Januar 2017 vorgestellte Dienstleistungspaket der
Europäischen Kommission ist Teil der Binnenmarktstrategie, die auf
mehr Wirtschaftswachstum innerhalb der EU abzielt. Das neue
Dienstleistungspaket besteht im Einzelnen aus: einem
Verordnungsvorschlag für die Einführung einer Europäischen
Dienstleistungskarte sowie einem Richtlinienvorschlag über den
rechtlichen und operativen Rahmen einer solchen Karte, einem
Richtlinienvorschlag für einen Proportionalitätstest bzw. eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Verabschiedung künftiger
Berufsregulierung, einer Mitteilung über Reformempfehlungen bei
regulierten Berufen, einem Richtlinienvor-schlag zur besseren
Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Reform des sog.
Notifizierungsverfahrens.
Bei einem regulierten Beruf wird durch Rechts- und
Verwaltungsvorschriften festgelegt, dass die Berufsausübung nur
erfolgen darf, wenn der Nachweis über eine bestimmte Qualifikation
erbracht wurde.
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