(ots) - In Deutschland werden schlecht heilende und
chronische Wunde nach dem aktuellen Stand der Medizin versorgt. Wenn
es nach den Plänen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) geht, wird sich das im nächsten Jahr gravierend ändern.
Viele Betroffene (ca. 1 Million Patienten in Deutschland) müssten
dann damit rechnen, dass für diese Wunden nur noch sehr eingeschränkt
Therapieoptionen zur Verfügung stehen, was dazu führen kann, dass
diese Wunden nicht mehr abheilen oder sich sogar noch verschlechtern.
Anlass ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die
Verordnungssicherheit von Verbandmaterialien neu regeln soll. Da
durch die demographische Entwicklung in Zukunft immer mehr Menschen
ein Alter erreichen, in dem sie chronische Wunden entwickeln können,
ist es in den letzten Jahren zu einer erheblichen Steigerung der
Kosten für Verbandmittel gekommen. Die Krankenkassen sind bemüht,
diese Kosten zu senken und setzen sich für eine Wundversorgung mit
herkömmlichen Wundauflagen ein, die zunächst eine kostengünstigere
Art der Versorgung darzustellen scheint. Dies würde allerdings einen
erheblichen Einschnitt in die phasengerechte Therapie von Patienten
mit chronischen Wunden bedeuten. Patienten würden vermehrt unter
Schmerzen, unangenehmen Gerüchen oder auslaufenden Wundflüssigkeiten
leiden, und die Wundheilung würde verzögert werden.
Im aktuellen Gesetzesentwurf vom 02.11.2016 werden neben den
herkömmlichen auch moderne Wundauflagen als Leistung der gesetzlichen
Krankenkasse angesehen. Diese Version wird von der Initiative
Chronische Wunden begrüßt und unterstützt. Um weiterführende
Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf durch die Kostenträger zu
verhindern, hat der Initiative Chronische Wunden e.V. eine Petition
für den Deutschen Bundestag erarbeitet, in der die Mitglieder des
Bundestages aufgefordert werden, dem aktuellen Gesetzesentwurf ohne
weitere Änderung zu zustimmen.
Der Initiative Chronische Wunden e.V. fordert, mit der Petition
die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, der im
vorliegenden Kabinettsentwurf vom 02.11.2016 des HHVG enthaltenen
Legaldefinition des Begriffes Verbandmittel, einschließlich ihrer
Begründung (§ 31 SGB V) ohne Änderung zuzustimmen, und somit die
dringend notwendigen Verbandmittel weiterhin erstattungsfähig zu
halten.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und zeichnen Sie die
Petition online unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petiti
onen/_2016/_12/_06/Petition_68853.html
Der Vorstand des Initiative Chronische Wunden e.V.
Kontakt:
Björn Jäger / jaeger(at)icwunden.de
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