(ots) - ZQP-Befragung: Etwa jeder dritte Mitarbeiter in der
Pflege erlebt regelmäßig Situationen, in denen die Rechte
pflegebedürftiger Menschen missachtet werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen und ambulanten
Diensten berichten über unangemessenes Verhalten gegenüber
Pflegebedürftigen. Rund ein Drittel (34 Prozent) erlebt, dass die
Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden. Dies geht aus
einer repräsentativen Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in
der Pflege (ZQP) hervor.
Am häufigsten wird den Angaben zufolge über den Willen von
Pflegebedürftigen hinweg gehandelt (58 Prozent), notwendige Hilfe
nicht (49 Prozent) oder nicht rechtzeitig gegeben (46 Prozent). Zudem
beobachteten die Befragten, dass Pflegebedürftige respektlos
angesprochen, beschämt (je 36 Prozent) oder deren Privatsphäre
missachtet wurde (39 Prozent).
"Das Recht auf gute Pflege ist in der Praxis längst nicht überall
durchgesetzt. Vor allem die wichtigen Themen Patientensicherheit und
Gewaltprävention gehen häufig in den öffentlichen Debatten zu
Pflegereformen unter. Dabei sind Missachtung, Vernachlässigung und
Beschämung gerade für so verletzliche Menschen wie Pflegebedürftige
oft besonders fatal", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des
ZQP. "Die Politik muss daher sicherstellen, dass nun tatsächlich ein
neues Bewertungssystem für die Pflege entsteht, das für Bürger
wirklich transparent macht, wo Profis gut pflegen und wo nicht", so
Suhr weiter.
Damit die Rechte Pflegebedürftiger besser gewahrt werden, müsste
es nach Auffassung der Befragten vor allem mehr und besser
ausgebildetes Personal geben (96 Prozent bzw. 76 Prozent). Parallel
hat das ZQP auch die allgemeine Bevölkerung zu ihren Erfahrungen
befragt. Hier gab etwa jeder vierte Befragte an (28 Prozent),
Vorfälle von Missachtung gegenüber pflegebedürftigen Menschen erlebt
zu haben. Verbesserungsbedarf wird dabei vor allem in den
Arbeitsbedingungen von Pflegenden gesehen (90 Prozent). Zudem sollte
es aus Bevölkerungssicht mehr Bürger geben, die sich für die
Einhaltung von Rechten Pflegebedürftiger einsetzen (81 Prozent).
Damit es gar nicht erst zu Missachtungen oder Vernachlässigungen
kommt, ist es wichtig, früh gegenzusteuern. "Wir benötigen gute
Pflegekompetenz bei allen, die an der Pflege mitwirken und Angebote,
die frühzeitig beim Erkennen und beim Umgang mit kritischen
Pflegesituationen unterstützen", sagt Suhr. Vor diesem Hintergrund
hat das ZQP ein Internetportal zur Gewaltprävention
(www.pflege-gewalt.de) entwickelt, das kostenlos fundierte
Informationen, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten
Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.
Die Rechte pflegebedürftiger Menschen in Deutschland sind in der
Pflege-Charta zusammengefasst und konkret beschrieben, zum Beispiel
das Recht auf eine respektvolle Ansprache, Privatheit oder
rechtzeitige Hilfe, beispielsweise beim Toilettengang. Die Charta
zeigt damit auch die berufliche Verpflichtung aller auf, die in
diesem Bereich arbeiten - ob in einer Pflegeeinrichtung oder in der
Filiale einer Krankenkasse. Laut ZQP-Untersuchung ist fast jeder
zweite Pflegeanbieter der Auffassung, dass die Verbreitung der
Pflege-Charta dazu beitragen würde, die Umsetzung der Rechte
Pflegebedürftiger in Deutschland zu verbessern. Die Charta kann
kostenlos beim Bundesfamilienministerium bestellt werden.
Methode und Vorgehensweise
Die Umfrage wurde als computergestützte telefonische Befragung
(Computer Assisted Telephone Interview) durchgeführt. Stichproben:
1.008 Pflegedienste und -einrichtungen nahmen an der Befragung teil,
davon 502 stationäre und 506 ambulante Einrichtungen. Am häufigsten
wurde dabei mit Pflegedienstleitungen (398 Befragte) oder
geschäftsführendem Personal (391 Befragte) gesprochen. In einer
zweiten Befragung wurden 1.001 Personen ab 18 Jahren aus ganz
Deutschland mit Kontakt zu Pflegebedürftigen interviewt.
Studienende: Oktober 2016
Pressekontakt:
Torben Lenz
Tel. 030-275 93 95 15
E-Mail:torben.lenz(at)zqp.de
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