(ots) - TeamDrive-Chef Volker Oboda: "Die
Datenschutz-Grundverordnung der EU wird zur Farce, wenn sich
gleichzeitig mit dem Trade in Services Agreement der schwächste
Datenschutz durchsetzt"
- TiSA sagt: Mangelhafter Datenschutz darf nicht zur
Diskriminierung ausländischer Anbieter führen
- TeamDrive sagt: Mit TiSA wird unser Schutz der Privatsphäre auf
dem Milliardenmarkt des diskriminierungsfreien Handels mit
Dienstleistungen zu Grabe getragen
Während TTP und TTIP durch die neue Trump-Administration
abgeblasen sind, wird unter dem Kürzel TiSA für "Trade in Services
Agreement" weiterhin ein internationales Abkommen über
Dienstleistungen verhandelt, das deutsche und europäische
Datenschutzrechte gravierend verletzt, warnt Volker Oboda,
Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive GmbH. "Hier ist die EU
gefordert, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab 2018 in
Kraft treten wird, eine klare Gegenposition zu beziehen und die
Aufweichung des Datenschutzes durch TiSA zu unterbinden", fordert der
TeamDrive-Chef. TeamDrive bietet einen Datensynchronisationsdienst
an, der sich an die strenge deutsche Datenschutzgesetzgebung hält und
heute schon der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) entspricht.
TiSA, über das offenbar 50 Länder - darunter alle
EU-Mitgliedsstaaten - seit 2012 verhandeln, folgt dem Kerngedanken,
dass kein Staat ausländische Dienstleistungsanbieter schlechter
behandeln soll, als seine eigenen Dienstleistungen und Anbieter. Dazu
gehört offensichtlich auch, dass zwar jeder Staat eigene
Datenschutzbestimmungen haben darf, diese jedoch keine
Handelshemmnisse oder "nicht zu rechtfertigende Diskriminierungen"
gegenüber anderen Staaten darstellen dürfen. "Im Klartext bedeutet
dies, dass die US-Anbieter mit ihrem laxen Datenschutz ihre Services
in der EU anbieten dürfen und damit die Datenschutz-Grundverordnung
in ihren Fundamenten aushebeln können", befürchtet der
TeamDrive-Geschäftsführer. Er hinterfragt: "Natürlich winkt ein
Milliarden¬markt, wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen praktisch
weltweit anbieten können. Aber wollen wir auf diesem Markt wirklich
unser Verständnis für den Schutz der Privatsphäre zu Grabe tragen?"
Volker Oboda kanzelt die DS-GVO als eine "Farce" ab, sollte sich
gleichzeitig TiSA durchsetzen, und warnt: "Die Verhandlungen zu TiSA
finden hinter geschlossenen Türen wie bei TTIP statt, werden aber im
Unterschied zu TTIP bisher von der Öffentlichkeit kaum beachtet. Es
ist daher höchste Zeit, sich gegen die Ausdünnung des Datenschutzes
im EU-Raum zu wehren." Er gibt ein Beispiel für die Auswirkungen:
"Die vorläufige Aussetzung des Datenaustausches zwischen Facebook und
Whatsapp wäre nach TiSA hinfällig, weil die in der EU übliche
Zweckbindung von Daten schlichtweg, zumindest nach heutigem
Kenntnisstand, in TiSA gar nicht vorgesehen ist."
Die Schlussfolgerung von Volker Oboda: "Wenn es um die Speicherung
und Verarbeitung wichtiger, vertraulicher oder personenbezogener
Daten geht, sollten deutsche Unternehmen heute schon konsequent nur
auf deutsche Anbieter vertrauen, die dafür geradestehen, dass die
Daten im Rechtsraum des Bundesdatenschutzgesetzes verbleiben. Ein
weiteres KO-Kriterium sollte darin liegen, dass sich die Anbieter zur
Datenschutz-Grundverordnung der EU bekennen, die ab 2018 den
Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlichen wird."
Die DS-GVO war notwendig geworden, weil die heutigen EU-weiten
Datenschutzgesetze nicht aufeinander abgestimmt sind. Es handelt sich
dabei überwiegend um nationale Auslegungen der
EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EC aus dem Jahre 1995. Die neue GS-DVO
bringt eine für alle 28 bzw. nach dem Brexit 27 EU-Mitgliedsstaaten
bindende Regelung, die alle vorhergehenden Interpretationen ersetzt.
Zudem werden neue Konzepte und Technologien wie soziale Netzwerke und
Cloud Computing berücksichtigt, die 1995 noch gar keine Rolle
spielten.
TeamDrive gilt als die "sicherste Sync & Share-Software der Welt
made in Germany" für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von
Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem.
Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht.
Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die
gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann -
weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten
entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit
wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen
Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen
sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen
Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und
iOS.
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