Die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin rät im Falle unberechtigter Bußgeldforderungen zur schnellen Handlung, um Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu vermeiden.
(firmenpresse) - Der Alltag von Fachanwälten für Verkehrsrecht beweist, dass viele Bußgeldverfahren nicht hundertprozentig korrekt sind. Ursachen können Bedienfehler bei der Geschwindigkeitsmessung und Abstandsmessung oder der Unfallaufnahme vor Ort sein. Auch wurde schon gegen so manchen Autofahrer ein Bußgeldverfahren für einen vermeintlichen Rotlichtverstoß gestartet, weil er schlicht und einfach Platz für ein Rettungsfahrzeug gemacht hat. Deshalb ist eine schnelle Erstberatung und Intervention durch erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht beim Erhalt eines Bußgeldbescheids bei der Abwehr unberechtigter Bußgeldforderungen unabdingbar.
Bei einem Bußgeld kann auch der Führerschein in Gefahr sein
Bei vielen Bußgelddelikten werden Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen. Sie können zur Pflicht zur Teilnahme an einer Nachschulung in einer Fahrschule und im Ernstfall zu einem Entzug des Führerscheins führen. Erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie Rotlichtverstöße führen zu einem temporären Fahrverbot. Wer das vermeiden möchte, verfasst die Stellungnahme im Anhörungsbogen nicht selbst, sondern holt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an die Seite. Diese Notwendigkeit ist noch stärker vorhanden, wenn im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden Straftaten vorgeworfen werden.
Wozu raten die Verkehrsrechtsanwälte aus Berlin ihren Mandanten?
Grundsätzlich sollte man sich erst durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, bevor man eine Aussage tätigt. Das Recht auf die Aussageverweigerung ergibt sich nach den Paragrafen 136 und 163 der Strafprozessordnung und gilt nach dem Paragrafen 55 OWiG auch für vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten. Daraus ergeben sich keinerlei Nachteile, sondern verschafft den Verkehrsrechtsanwälten die Chance, vor einer Stellungnahme einen genauen Blick auf die jeweilige Beweislage zu werfen. Deshalb raten sie auch dazu, bei einem Verkehrsunfall keine übereilten Stellungnahmen abzugeben. Hier trägt vor allem die Aufregung dazu bei, dass es oft zu Schuldeingeständnissen kommt, die angesichts des tatsächlichen Ablaufs nicht erforderlich sind.
Wer sind Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner?
In der Anwaltskanzlei in Berlin treffen Mandanten gleich auf 4 Rechtsanwälte, die sich als Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrsrecht oder das Strafrecht ausgesucht haben. Thomas Brunow ist nicht umsonst der Vertrauensanwalt des Verbands der Händler von Audi und VW. Daniel Nowack hat sich innerhalb des Verkehrsrechts auf den Umgang mit Bußgeldverfahren spezialisiert. Werden durch Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren arbeitsrechtliche Belange tangiert, steht mit Jacob Schmitz ein Anwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht zur Verfügung. Müssen Angelegenheiten aus dem Strafrecht abgeklärt werden, beziehen die Verkehrsrechtsanwälte aus Berlin Lawrence Desnizza mit ein. Kurz gesagt: In der Kanzlei in Berlin ist eine sehr komplexe Betreuung der Mandanten möglich.
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder sind in ein Verkehrsdelikt verwickelt? Dann steht Ihnen die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner gerne zur Seite. Unser kompetentes Team an Rechtsanwälten besitzt langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und ist mit den Eigenheiten der Gerichte in Berlin und Brandenburg bestens vertraut. Wir übernehmen auch gerne eine Terminsvertretung für unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin und Brandenburg. Sind Sie auf der Suche nach einer individuellen, persönlichen und zielorientierten Betreuung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir arbeiten zuverlässig und engagiert an Ihrem Fall.
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