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Juristischer Befreiungsschlag im VW-Abgasskandal / Volkswagen AG wird erstmals wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt

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(ots) - Die Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
(Düsseldorf und Köln) teilt mit, dass das Landgericht Hildesheim mit
Urteil vom 17.1.2017 zu Az. 3 O 139/16 die Volkswagen AG wegen
Betruges und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt hatte,
Schadenersatz durch Ankauf des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
zu leisten.

Die Entscheidung hat insbesondere deshalb eine gar nicht hoch
genug einzuschätzende Bedeutung für die Aufarbeitung des
Abgasskandals, weil erstmals das schädigende Unternehmen Volkswagen
AG außerhalb von Gewährleistungsaspekten für seine schädigenden
Handlungen erfolgreich zivilrechtlich in Anspruch genommen wurde, so
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Frühere Klagen dieser Art von anderen
Anwaltskanzleien waren hingegen erfolglos geblieben, gibt
Rechtsanwalt Ulbrich zu bedenken.

Als Kanzlei der 1. Stunde im VW-Abgasskandal ist die Kanzlei
Rogert & Ulbrich nunmehr nicht nur diejenige Kanzlei, die die meisten
stattgebenden Urteile in Deutschland für sich verbuchen konnte und
die erste Kanzlei, die in Nordrhein Westfalen ein
verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal erwirkt, sondern
nunmehr die einzige Kanzlei in ganz Deutschland, die ein
erfolgreiches Klageverfahren gegen die Volkswagen AG als unmittelbare
Schädigerin durchführte, so Ulbrich weiter.

Das Urteil ist vor allem für diejenigen Betroffenen segensreich,
die wegen einer Verjährung von Gewährleistungsrechten oder wegen
eines Gewährleistungsausschlusses beim Kauf von Privatpersonen
seitens Anwälten und Rechtschutzversicherern mangelnde
Erfolgsaussichten bescheinigt bekommen hatten, meint Rogert. "Wieder
einmal hat sich unsere Prognose bestätigt und sich die ablehnende
Haltung einiger Rechtsschutzversicherer als falsch erwiesen", freut
sich der Anwalt.

Es bleibe abzuwarten, ob der Vorwurf des Betruges, der




zivilrechtlich durch das Gericht festgestellt wurde und auch bereits
seitens des Landgerichts Krefeld ins Feld geführt wurde, den
Ermittlungsbehörden Anlass gibt, die Ermittlungsverfahren gegen Prof.
Dr. Winterkorn wieder aufzunehmen, gibt Rogert weiter zu bedenken. Es
sei schon abenteuerlich, wie die Aufarbeitung des Abgasskandals durch
das Verkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und die
Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie Ministerpräsident Weil
betrieben werde, so Rogert weiter.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/310638-10 (Fax)

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Datum: 17.01.2017 - 15:27 Uhr
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