(ots) -
Saisonkennzeichen ab März: Kündigungsfrist bis Ende Januar
beachten und Versicherung jetzt wechseln / Motorradfahrer sparen
durch Versicherungswechsel bis zu 75 Prozent Beitrag /
Stadt-Land-Vergleich: Großstädter zahlen doppelt so hohe Beiträge wie
Biker aus der Kleinstadt
Motorradfahrer sollten jetzt ihre Versicherung wechseln: Aktuell
liegt der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Motorräder noch
fünf Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Für Fahrer mit
Saisonkennzeichen ab März läuft die Kündigungsfrist ihres alten
Vertrags Ende Januar ab. Ein Wechsel vom teuersten zum günstigsten
Anbieter spart bis zu 75 Prozent des Beitrags bzw. bis zu 838 Euro
pro Jahr.
Vor allem der Wohnort des Versicherungsnehmers und die
Motorleistung der Maschine beeinflussen den Versicherungsbeitrag.
Biker aus der Großstadt zahlen in der aktuellen Betrachtung z. B. bis
zu 113 Prozent mehr als aus einer Kleinstadt. Die Drosselung der
Motorleistung von 88 auf 35 kW spart bis zu 65 Prozent des
Versicherungsbeitrags.*)
Versicherung jetzt wechseln: durchschnittliche Haftpflichtbeiträge
aktuell noch unter Vorjahresniveau
Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ab März können ihren alten
Versicherungsvertrag noch bis Ende Januar kündigen. Wechselwillige
sollten allerdings nicht mehr länger warten: Die durchschnittlichen
Haftpflichtbeiträge für Motorräder liegen zwar aktuell bei 87 Euro
und damit rund fünf Prozent unter dem Niveau von Januar 2016 (Ø 92
Euro), sie sind seit November aber bereits um 13 Prozent gestiegen.
Ein Jahr zuvor stiegen sie im selben Zeitraum sogar um 23 Prozent.
Wechsel des Anbieters spart bis zu 75 Prozent des Beitrags für die
Motorradversicherung
Motorradfahrer sparen durch einen Wechsel ihrer
Motorradversicherung bis zu 75 Prozent des Beitrags: Ein 25-jähriger
Berliner, der für seine Honda CBR 600 RR mit Saisonkennzeichen (März
bis Oktober) eine Teilkaskoversicherung beim günstigsten Anbieter
abschließt, zahlt im Jahr 277 Euro. Das sind 838 Euro weniger als
beim teuersten Anbieter (1.115 Euro pro Jahr).
Der Wohnort des Versicherungsnehmers und die Motorleistung der
Maschine sind besonders relevant für die Höhe des
Versicherungsbeitrags. Ein Biker aus der Großstadt zahlt für seine
teilkaskoversicherte Touring-Maschine im günstigsten Fall 140 Euro
pro Jahr. Wohnt der Fahrer dagegen in einer Kleinstadt, zahlt er
weniger als die Hälfte (66 Euro pro Jahr). Drosselt der
Beispielfahrer aus einer ländlichen Gegend seine Honda CBR 600 RR von
88 auf 35 kW, sinkt sein Versicherungsbeitrag um zwei Drittel von 183
Euro auf 64 Euro im Jahr.
Saisonkennzeichen: kein Beitrag in der Ruhephase
Für Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen entfällt in der
Ruhephase**) der Versicherungsbeitrag. Mit einem Saisonkennzeichen
von März bis Oktober zahlt z. B. ein Enduro-Fahrer für seine BMW F
800 GS 33 Prozent weniger Beitrag als für das günstigste ganzjährige
Angebot.
Der Versicherungsnehmer wird nach einer unfallfreien Saison nur
dann in eine höhere und damit günstigere Schadenfreiheitsklasse
eingestuft, wenn das Motorrad mindestens sechs Monate versichert war.
Außerhalb der im Vertrag angegebenen Saison gilt ein eingeschränkter
Versicherungsschutz: Das Motorrad darf während der Ruhephase nicht
auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bewegt werden. Solange es auf
Privatgrund abgestellt ist, greift der Diebstahlschutz der
Teilkaskoversicherung.
CHECK24.de empfiehlt für Motorräder mindestens eine
Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese sichert das Bike gegen
Diebstahl ab und zahlt u. a. bei Schäden durch Unwetter, Glasbruch
und einem Zusammenstoß mit Haarwild. Bei teuren oder neuen
Motorrädern rät CHECK24.de zur Vollkaskoversicherung - auch wenn
diese in den Beispielberechnungen bis zu 74 Prozent bzw. 185 Euro
teurer ist. Diese leistet auch bei Vandalismus oder Fahrerflucht und
ersetzt bei selbst verschuldeten Unfällen die Schäden am eigenen
Motorrad.
*)Weitere Informationen zur Methodik und den Ergebnissen unter
http://ots.de/Wlaiq
**)Die Ruhephase oder Ruheversicherung beschreibt in der
Motorradversicherung den Zeitraum, in dem ein Motorrad nicht genutzt
wird. Der Zeitraum ist zwischen mindestens zwei Wochen und maximal
einem Jahr frei wählbar.
Ãœber die CHECK24 GmbH
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