PresseKat - Perfectus erhebt Schadensersatzklage im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Aluminium

Perfectus erhebt Schadensersatzklage im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Aluminium

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ONTARIO, Kalifornien, USA, 18. Januar 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Perfectus
Aluminum Inc. hat heute Klage auf Schadensersatz gegen die US-amerikanische
Regierung eingereicht. Perfectus klagt auf Erstattung eines Millionenbetrags an
Lagerkosten, die als Folge des rechtswidrigen Verhaltens der Behörden beim
Verhindern seiner Exportlieferungen von Aluminiumpaletten im Hafen von Long
Beach, Kalifornien, entstanden sind. Gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften wird diese Klage in erster Instanz in einem Verwaltungsverfahren
vor der US-Zollgrenzschutzbehörde (CBP) erhoben. Dies ist eine Voraussetzung für
Klagen auf Schadenersatz vor einem Bundesgericht.

Die Einreichung dieser Klage folgt der Klage vom 27. Dezember 2016, die
Perfectus Aluminum erhob, um die Freigabe des gepfändeten Eigentums zu
erzwingen. Diese Klagen wurden eingereicht, nachdem die Regierung die Sendung
für längere Zeit vorläufig beschlagnahmte, ohne formelle Maßnahmen zu ergreifen,
und somit die zulässigen 30-Tage-Frist für eine solche Beschlagnahme
überschritt. Trotz wiederholter Angebote von Seiten Perfectus Aluminum, mit den
Behörden zusammenzuarbeiten, um die Probleme zu beheben, machte die Behörde
weder Angaben zum Grund der Beschlagnahme noch zum geschätzten Zeitrahmen für
die Freigabe bzw. für weitere Maßnahmen. Beide Klagen, die jetzt öffentlich
einsehbar sind und für sich sprechen, beruhen auf Verletzungen eines
rechtstaatlichen Verfahrens, darunter das Versäumnis der Behörde, die
Beschlagnahme pflichtgemäß anzuzeigen und die eigenen Vorschriften einzuhalten.

Bis heute hat Perfectus Aluminium noch keine gesetzlich vorgeschriebene
Mitteilung über eine formelle Beschlagnahme oder andere Maßnahmen der Behörde
erhalten.

Evtl. Fragen können an Harris, Baio & McCullough, Tel. +1 215-440-9800,
gerichtet werden.






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Source: Perfectus Aluminum Inc. via GlobeNewswire




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Datum: 18.01.2017 - 05:43 Uhr
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