(ots) - Rahmenbedingungen für Überwachung des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs werden verbessert
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:
"Der Zoll erhält neue Befugnisse, den grenzüberschreitenden
Warenverkehr u.a. mit Barmitteln zu überwachen. Damit wird eine noch
wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche,
organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung möglich. Die
Befugnisse werden damit stetig an die steigende Bedeutung
grenzüberschreitender Warensendungen angepasst.
Zukünftig werden alle Postdienstleister verpflichtet,
Postsendungen, bei denen Anhaltspunkte für Verstöße gegen
Verbrauchsteuern bestehen, dem Zoll anzuzeigen und diese Sendungen
vorzulegen. So kann unter anderem Internetkriminalität durch
Verkürzung von Steuern begegnet werden. Das führt zu
Wettbewerbsgleichheit mit Unternehmen, die ihren Steuerpflichten
nachkommen.
Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Zolls werden auf
bedeutende Fälle konzentriert. Zur Vermeidung unnötiger
Strafverfolgung werden Verkürzungen von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
und Verbrauchsteuern bis zu einer Höhe von 250 Euro nicht mehr
verfolgt. Im Gegenzug zum Absehen von Verfolgung wird allerdings ein
entsprechender Zuschlag auf die verkürzten Abgaben und
Verbrauchsteuern erhoben."
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