(ots) - Oft sind Anwohner verpflichtet, im Winter die
Gehwege zu streuen und zu räumen. Dabei ist meist der Einsatz von
Streusalz verboten. Ob die Verwendung von Streusalz für
Privatpersonen im jeweiligen Wohnort untersagt ist, regelt die
jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Entsprechende Verordnungen
findet man im Internet oder können im Rathaus erfragt werden. Meist
gilt, dass der Einsatz von Streusalz dem öffentlichen Winterdienst
vorbehalten ist, der bei Schnee- und Eisglätte schnell für freie
Straßen sorgen muss. Wer privat den Bürgersteig vor seiner Haustür
räumt, sollte hingegen vielerorts zur Schneeschaufel greifen und
alternative Streumittel verwenden. Die Gründe für das Streusalzverbot
liegen in der Belastung für die Umwelt. Sickert es zum Beispiel in
den Boden, belastet es unter anderem das Grundwasser. Streusalz kann
zudem Wurzelschäden an Pflanzen hervorrufen und somit Bäume zum
Umstürzen bringen - wodurch wiederum Gefahrensituationen entstehen.
"Wenn Streusalz verboten ist, riskieren Sie ein Bußgeld, falls Sie
bei der Verwendung vom Ordnungsamt erwischt werden", warnt ADVOCARD
Juristin Antje Greschak. Um Bußgelder zu vermeiden, sollte bei
Schneefall zunächst die Schneeschaufel zum Einsatz kommen, damit sich
der Schnee nicht festtritt und sich Glätte bildet. Zum Streuen
sollten ein Vorrat an abstumpfenden Streumitteln angelegt werden,
etwa Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Auch viele öffentliche
Winterdienste setzen anstelle von reinem Streusalz nur noch ein
Gemisch aus Salz und abstumpfenden Mitteln wie Sand ein. Ãœbrigens:
Manche Kommunen erlauben den Einsatz von Streusalz in Ausnahmefällen
auch für Privatpersonen, etwa bei Blitzeis.
Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das
Thema finden Sie im Magazin Streitlotse von ADVOCARD unter:
www.advocard.de/streitlotse
ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG
Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg
gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das
Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von
rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die
Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört
ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe.
Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5
Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte
Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere
Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im
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