PresseKat - Schneechaos am Airport: Passagierrechte bei Flugausfall

Schneechaos am Airport: Passagierrechte bei Flugausfall

ID: 1446172

(ots) - Minus 20 Grad: Frost-Hoch Brigitta bringt
Deutschland in dieser Woche die Polarkälte. Minusgrade und Eis
behindern auch den Flugverkehr enorm, dichtes Schneetreiben ist
häufig ein Grund für Unregelmäßigkeiten im Flugplan. Doch welche
Rechte haben Passagiere, wenn ihr Flieger wegen Wetterkapriolen
verspätet startet oder ganz gestrichen wird?

"Bei Verspätungen und Flugausfällen wegen widriger
Wetterbedingungen haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf
Entschädigungen", erklärt Stefanie Winiarz, Vice President des
Flugrechtsportals EUclaim Deutschland. Wird beispielsweise der
Flughafen wegen heftigen Schneefalls gesperrt, gilt das als höhere
Gewalt und die Airline muss Passagiere nicht entschädigen. "Aber
nicht jedes Schneegestöber ist gleich ein außergewöhnlicher Umstand",
so Winiarz. "Die Airlines sind verpflichtet, einen planmäßigen Ablauf
des Flugbetriebes zu gewähren. Wenn etwa das Flugzeug nicht
rechtzeitig enteist wurde, ist die Fluggesellschaft für die
Verzögerung verantwortlich. Auch wenn Maschinen anderer Fluglinien
pünktlich starten, wird es für die Airline schwieriger, höhere Gewalt
nachzuweisen." In diesen Fällen haben Passagiere eine bessere Chance
auf Entschädigung.

Laut EU-Verordnung 261/2004 steht Passagieren eine Entschädigung
zu, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, annulliert
wurde oder überbucht ist und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Die Schadensersatzsumme liegt zwischen 250 und 600 Euro. Ob und in
welcher Höhe Fluggäste einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung
haben, können sie schnell und unkompliziert auf euclaim.de prüfen.
"Unsere Experten werten täglich Millionen Wetter- und Flugdaten aus
und können so die Gründe für Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb
lückenlos nachvollziehen", so Winiarz. Liegt ein




Schadensersatzanspruch vor, verhilft EUclaim seinen Kunden zu ihrem
Recht.

Bereits ab zwei Stunden Verspätung müssen sich die
Fluggesellschaften übrigens um die Verpflegung ihrer Kunden kümmern.
Ist gar eine Übernachtung nötig, muss die Airline für die
Unterbringung der Fluggäste aufkommen. Zudem stehen jedem Reisenden
zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails zu. Ab fünf Stunden Verspätung
können die Reisenden ihren Flug stornieren und den vollen Reisebetrag
zurückfordern.



Pressekontakt:
Sarah Leukel

vom stein.
agentur für public relations gmbh
Hufergasse 13
45239 Essen
+49 (0) 201 - 29 88 1 - 22
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Datum: 19.01.2017 - 10:33 Uhr
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