PresseKat - Experteninterview zum Thema Fake News

Experteninterview zum Thema Fake News

ID: 1446642

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu Falschmeldungen und Propaganda im Netz

(firmenpresse) - Im Internet und besonders in sozialen Netzwerken gibt es viel Interessantes und Wissenswertes zu erfahren. Bei einigen besonders reißerischen Berichten und Geschichten handelt es sich aber keineswegs um Nachrichten, sondern um sogenannte Fake News. Das sind frei erfundene Lügenmärchen, die gezielt verbreitet werden, um zum Beispiel anstehende Wahlen oder ganz allgemein das gesellschaftliche Klima zu beeinflussen. Fragen zu dem Thema beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.



Herr Klingelhöfer, was ist so schlimm daran, wenn jemand zum Beispiel auf Facebook unwahre Geschichten postet?

Tobias Klingelhöfer: Nehmen wir zum Beispiel den Fall Lisa - das angeblich vergewaltigte russische Mädchen in Berlin. Nach der Veröffentlichung kam es zu zahlreichen Demonstrationen und Protestaktionen von in Deutschland lebenden Russen. Der Fall war zwar frei erfunden, führte aber sogar zu Spannungen zwischen dem russischen und dem deutschen Außenminister - diplomatische Verwicklungen wegen Fake News!



Wie kann so etwas Wahlen beeinflussen?

Tobias Klingelhöfer: Zum Beispiel indem Politiker gezielt diskreditiert werden. Die Grünen-Politikerin Renate Künast etwa wurde auf Facebook zitiert mit einem Kommentar über einen Mädchenmörder. Als Quelle wurde die "Süddeutsche Zeitung" angegeben. Weder Künast noch die "SZ" hatten mit dem Zitat irgendetwas zu tun. Auch im Wahlkampf um die US-Präsidentschaft war zu lesen, dass Hillary Clinton einem Kinderporno-Ring vorstehe. Das war natürlich völlig aus der Luft gegriffen - hat aber unter Umständen den Wahlausgang beeinflusst.



Macht man sich denn strafbar, wenn man erfundene News über soziale Netzwerke verbreitet?

Tobias Klingelhöfer: Unter Umständen ist die Verbreitung von Fake News auch strafrechtlich relevant. In Bayern wird beispielsweise gegen eine Frau ermittelt, die bei Facebook eine Meldung über eine erfundene Vergewaltigung verbreitet hat. Sie wird sich vor Gericht dem Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat stellen müssen. Da sie behauptet hatte, der angebliche Täter sei ein Asylbewerber, wurden Flüchtlinge weiteren Hassmails ausgesetzt. So steht auch der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum. Da drohen in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus fordern Politiker aus verschiedenen Parteien ein härteres Vorgehen gegen die Urheber von Fake News.







Aber wie erkennt und vermeidet man Fake News?

Tobias Klingelhöfer: Am besten, indem man gar nicht auf unseriöse Seiten geht, die Fake News verbreiten. Seriöse Seiten verschleiern ihre Herkunft nicht. Daher sollten immer ein Impressum oder Kontaktmöglichkeiten vorhanden sein.



Aber auch soziale Netzwerke und seriöse Seiten können auf Fake News hereinfallen, oder?

Tobias Klingelhöfer: Leider ja. Deshalb ist wichtig: "Erst denken, dann teilen!" Ich empfehle, sich auf Details in der fraglichen Nachricht zu konzentrieren. Namen von Personen oder Organisationen, die im Text vorkommen, sollten zum Beispiel im Internet gesucht werden. Sind keine oder nur lückenhafte Informationen zu finden, kann das als Warnsignal gelten, dass sie gar nicht existieren. Um die Glaubwürdigkeit zu steigern, verweisen Fake News zudem oft auf etablierte Medien. Beinhaltet der Text Links, sollte daher die Originalquelle gelesen werden. Obacht, wenn der Verweis ins Nichts führt oder der zitierte Text einen anderen Tenor hat.



Was sollte man tun, wenn man den Verdacht hat, dass es sich bei einem Posting um eine gefälschte Nachricht handelt?

Tobias Klingelhöfer: Bei Facebook sollten Sie versuchen, Fake News zu melden. In einem Untermenü der Meldeoption kann man angeben, dass es sich möglicherweise um eine gefälschte Nachricht handelt. Es kann auch nicht schaden, andere Internetnutzer an der Erkenntnis teilhaben zu lassen und beispielsweise einen Erklärlink als Kommentar unter ein dubioses Facebook-Posting zu setzen.



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.01.2017 - 10:45 Uhr
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