(ots) - Niedersachsen will NPD von der staatlichen
Parteienfinanzierung ausschließen
Kabinett plant Initiative im Bundesrat zur Grundgesetzänderung -
Innenminister Pistorius: Greifen Hinweis des
Bundesverfassungsgerichts auf
Osnabrück. Niedersachsen will die NPD von der bundesweiten
staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Nach
Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) wird das
Kabinett am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative zur
Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen.
"Die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien,
die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, kann
nicht hingenommen werden", heißt es in der Gesetzesvorlage, die der
"NOZ" vorliegt. Auch das Parteiengesetz soll geändert werden. Eine
"wehrhafte Demokratie" müsse es nicht hinnehmen, "dass die
Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben
werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen
und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum
Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt
würden.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der
"NOZ": "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat
das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen. Wir greifen
jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf
und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die
Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie
möglich eingeschränkt wird." Wer Rassismus und Ausgrenzung propagiere
und von einer "inneren Verwandtschaft" zum Nationalsozialismus
gekennzeichnet sei, dürfe "nicht weiterhin durch Steuergelder am
Leben gehalten" werden, erklärte der Minister.
Konkret soll der der Bundestag aufgefordert werden, Artikel 21 des
Grundgesetzes um einen Passus zu ergänzen, wonach der Ausschluss von
Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung im Grundsatz möglich
ist, sofern sich diese Parteien gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung wenden. Eine Erweiterung von Paragraf 18, Absatz 1, des
Parteiengesetzes soll sicherstellen, dass dies auch geschieht. Eine
Änderung des Einkommensteuergesetzes soll das Ende steuerlicher
Vergünstigungen bedeuten, indem private Zuwendungen an entsprechende
Parteien nicht mehr absetzbar sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag ein vom Bundesrat
angestrengtes Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber zugleich
als verfassungsfeindlich eingestuft. Auf dieser Basis soll sie nun
finanziell ausgetrocknet werden.
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