(ots) - Das Verkehrsministerium
Baden-Württemberg gestattet den Betrieb von modernen Feuerstätten in
Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird.
Dies sind generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die
seit dem 1. Januar 2015 in Handel erhältlich sind, sowie alle älteren
Anlagen, welche die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der
ersten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen.
Diese Entscheidung unterstreicht die Position, dass durch einen
zügigen Austausch alter Feuerstellen mehr für die Umwelt erreicht
werden kann, als durch temporäre Einschränkungen der Nutzung. Darauf
macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
aufmerksam, der auch die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.
Positives Signal für den Umweltschutz gibt Verbrauchern Sicherheit
"Die Ausnahmegenehmigung ist ein positives Signal an den
Umweltschutz und gibt dem Verbraucher zugleich Sicherheit", so
Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI. "Moderne Geräte sind so
konstruiert, das Holz emissionsarm verbrennt. Moderne Feuerstätten
setzen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen frei als ihre Vorgänger
aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Bei einem konsequenten
Austausch veralteter Feuerstätten können enorme Fortschritte bei der
Luftreinhaltung erzielt werden - dieses signalisiert auch das
Verkehrsministerium mit seiner aktuellen Entscheidung, die wir sehr
begrüßen."
Moderne Feuerstätten sorgen für Wohlfühlwärme sowie eine
stimmungsvolle Atmosphäre und stehen heutzutage dank ihrer
hochentwickelten Gerätetechnik für eine wirtschaftliche und
umweltgerechte Verbrennung. Damit eine Feuerstätte dem Wunsch nach
Komfort und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird, ist
vom Besitzer darauf zu achten, dass Gerätetechnik und
Brennstoffeinsatz im Einklang stehen und das Gerät gemäß der
Bedienungsanleitung des Herstellers betrieben wird.
Online-Datenbank gibt Auskunft
Damit die Besitzer erkennen können, auf welchem Stand der Technik
ihre heimische Feuerstätte ist, hat der HKI eine Online-Datenbank mit
über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion
leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV
entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem Verbraucher-Portal
www.ratgeber-ofen.de.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
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