(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach
Medienberichten erzielte Einigung bei der Reform des
Unterhaltsvorschusses. Gleichzeitig hofft der Verband, dass im
parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich
werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen.
"Insbesondere das Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli sehen wir
skeptisch. Hier hätten wir uns eine Regelung gewünscht, dass der
Ausbau des Unterhaltsvorschusses rückwirkend zum 1. Januar 2017 in
Kraft tritt. Den Wegfall der Altersgrenze und der Einschränkungen bei
der Bezugsdauer wird von uns vorbehaltlos begrüßt", betont Holger
Hofmann Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Die jetzt erzielte Einigung, nach der der Anspruch für ältere
Kinder bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf
Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende
Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens
600 Euro brutto erzielt, sehen wir ebenfalls kritisch. Auch hier
sollte es bei den Beratungen im Bundestag noch Änderungen geben", so
Hofmann weiter.
Verbesserungen sollte es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes
auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben. Vor dem Hintergrund
der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht ist das nicht
nachvollziehbar. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende
zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer
staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und
Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und
Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass
Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum
rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt
wurden.
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