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Laut Google Trends wird der Begriff "Sommerurlaub buchen" mit
Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören
zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich - wenn der
Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man
sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu
suchen: Angesichts der hohen Nachfrage sind die besten Angebote
insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern früh
ausverkauft. Auch für Urlauber mit ganz bestimmten Wünschen und
kleineren Budgets lohnt es sich oft, rechtzeitig zu buchen. Doch was
passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann? Innerhalb
eines halben Jahres kann viel geschehen. Welche Reisen versichert
eine klassische Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe
rechtfertigen einen Rücktritt? Und sind Stornokosten überhaupt so
hoch? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) geben die
Antworten:
Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Reiserücktrittsversicherungen decken sowohl Pauschal- als auch
Individualreisen bis zu der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
ab. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren,
welche Gründe für eine Stornierung der Reise akzeptiert werden, rät
die DVAG.
Klassische Gründe, die immer versichert sind:
- Schwere Verletzungen und unerwartete schwere Erkrankungen
- Todesfall oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
- Impfunverträglichkeiten, Bruch von Prothesen oder Lockerung von
Zahnimplantaten
- Komplikationen bei Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden an Eigentum (durch Elementarschäden oder
Einbruchdiebstahl)
- Unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes
Tarifbedingt können weitere Gründe eingeschlossen sein, wie etwa
eine gerichtliche Vorladung oder ein unerwarteter Organ- oder
Gewebespendetermin. Aber Vorsicht: Die Reiserücktrittsversicherung
gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer nach Reiseantritt versichert
sein möchte, sollte darauf achten, dass auch der Reiseabbruch in der
Versicherung enthalten ist.
Je kurzfristiger der Reiserücktritt, desto höher die Stornokosten
Im Normalfall entstehen bei der Absage der Reise Stornokosten, die
sich an dem Datum des Rücktritts orientieren. Meist betragen diese je
nach Reise und Versicherung 20 Prozent des Gesamtpreises, wenn die
Reise bis zu 30 Tage vorher abgesagt wird. "Bei einer
2.000-Euro-Reise mit 20 Prozent Stornokosten bekommt der Urlauber
1.600 Euro vom Veranstalter zurück - und die 400 Euro Stornogebühren
übernimmt die Versicherung", erklären die Experten der DVAG. Aber in
der Regel gilt: Je kurzfristiger die Absage, desto höher die Kosten.
Das bedeutet, dass schlimmstenfalls sogar der volle Preis gezahlt
werden müsste, auch wenn man gar nicht verreist. Weiterhin raten die
Vermögensberater der DVAG dazu, die Reiserücktrittsversicherung
direkt bei der Buchung abzuschließen - wer dies vergisst, kann es
meist noch bis ca. 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Für Menschen,
die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich eine
Jahresreiserücktrittsversicherung, denn diese ist kostengünstiger und
deckt alle Reisen bis zur vereinbarten Höhe ab.
Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de.
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