(ots) - Heute Morgen hat am Europäischen Gerichtshof eine
Anhörung stattgefunden, die einem Vorabentscheidungsersuchen eines
deutschen Gerichtes folgt (Fall C-566/15, Erzberger vs. Tui).
Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der
deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den
Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des
nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines
Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit
EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der
Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre
Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.
Die Kommission hat heute Morgen vor dem Gerichtshof festgestellt:
"Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede
daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit
von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden,
das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen.
Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden
deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen
werden können."
Aus diesem Grund hat die Kommission vor dem Gerichtshof das Recht
der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte
so zu garantieren, wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung
vorgesehen ist. Das Modell der Mitbestimmung und seine sozialen
Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform.
Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale
Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit
gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer
Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu
verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den
Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.
Pressekontakt:
Reinhard Hönighaus,
Sprecher der EU-Kommission in Deutschland
Tel. +49 (30) 2280 2300
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