(ots) - Fahrverbote bei Diebstahl oder Körperverletzung?
Deutscher Richterbund dagegen
Verbandsvorsitzender Gnisa: Ungerecht und kaum zu kontrollieren
Osnabrück. In der Debatte um Fahrverbote lehnt der Deutsche
Richterbund eine Ausdehnung solcher Verbote auf Straftaten wie
Diebstahl oder Körperverletzung ab. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte der Vorsitzende des Deutschen
Richterbundes, Jens Gnisa, solche Fahrverbote als Nebenstrafe für
Taten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, seien
ungerecht und kaum zu kontrollieren. Gnisa sagte: "Die vom Gesetz
angedrohten Strafen müssen jeden treffen können. Das Fahrverbot
stellt aber eine Sondersanktion für Inhaber eines Führerscheins dar."
Der deutsche Verkehrsgerichtstag diskutiert von diesem Mittwoch an
in Goslar unter anderem über ein solches Fahrverbot auch für
Straftaten, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden. Die
Bundesregierung hatte im Dezember einen entsprechenden
Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet.
Gnisa kritisierte, dass die Wirkung eines solchen Fahrverbots sehr
unterschiedlich sei. Der Vorsitzende des Richterbundes sagte: "Es
gibt Menschen, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf
das Auto angewiesen sind, für sie kann ein Verbot drastische Folgen
haben." Andere nutzten dagegen Bus und Bahn und würden das Verbot
deshalb kaum spüren. Eine solche Strafe sei auch sozial ungerecht:
"Gerade Vermögende, die die Koalition mit einem Fahrverbot unter
anderem treffen will, können die Sanktion leicht unterlaufen."
Wohlhabende Menschen könnten einfach ein Taxi nutzen oder sich von
einem Chauffeur fahren lassen.
Zudem lasse sich das Fahrverbot gar nicht effektiv durchsetzen.
"Wenn jemand ohne Führerschein unterwegs ist, fällt er nur auf,
sofern er zufällig in eine Kontrolle gerät", sagte der
Verbandsvorsitzende. Das sei bei anderen Strafen viel effektiver
geregelt, denn wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, müsse
ins Gefängnis, und Geldstrafen treibe der Staat verlässlich ein.
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