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Rente, Kindergeld, Steuern und Versicherungen: Das ändert sich 2017

ID: 1448267

Rente, Kindergeld, Steuern und Versicherungen: Das ändert sich 2017

(firmenpresse) - Der Jahreswechsel 2016/2017 bringt viele Veränderungen mit sich. In den Bereichen Pflege, Steuern, Versicherungen und Soziales ändern sich besonders viel. Aber auch Rentner dürfen sich auf einige Neuheiten und Anpassungen einstellen. Der folgende Artikel gibt einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte, was das neue Jahr bereithält.

Steuern 2017: diese Anpassungen sind wichtig

Die Steuern 2017 wurden zwar nicht völlig auf den Kopf gestellt, einige Veränderungen gibt es aber auch hier. So wurde beispielsweise der Grundfreibetrag angehoben, was vor allem zu einer Entlastung der Geringverdiener führt, aber auch bei mittleren und hohen Einkommen in einer Steuerersparnis resultiert.

Die Fakten kurz & bündig dargestellt

Steuern 2017 müssen erst dann gezahlt werden, wenn das Einkommen die Grenze von 8.820,- Euro überschreitet - alles darunter unterliegt dem Freibetrag. Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung erstellen, profitieren von einem Freibetrag von 17.640,- Euro.

Auch der Kinderfreibetrag wurde für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen um 108,- Euro auf insgesamt 4.716,- Euro angehoben.

Die Steuererklärung wird 2017 zur Pflicht, wenn ein Freibetrag bei den Lohnsteuerabzügen berücksichtigt wird.

Sofern der Arbeitslohn die Grenze von 11.200,- Euro nicht überschreitet, kann auf eine Einkommenssteuererklärung für die Steuern 2017 verzichtet werden.

Bei Umzügen, die aufgrund eines Jobwechsels stattfinden, können anfallende Kosten fortan als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Pauschbeträge betragen bei Ledigen 746,- und bei Verheirateten 1.493,- Euro.

Änderungen im sozialen und arbeitsrechtlichen Bereich

Neben den Steuern 2017 wurden auch im Sektor Arbeit und Soziales Anpassungen durchgeführt. Wie schon im abgelaufenen Jahr 2016 wurde das Kindergeld erneut um zwei Euro pro Kind angehoben. Für die ersten beiden Kinder werden insgesamt 192,- Euro pro Monat zugeschossen, ab dem dritten Kind zahlt der Staat 198,- Euro. Geringverdiener mit Kind erhalten einen Zuschlag, welcher ab dem Jahreswechsel insgesamt 170,- Euro beträgt.





Die Regelsätze stiegen für alleinstehende Hartz4-Empfänger ebenfalls von 404,- auf insgesamt 409,- Euro an. Die Grundsicherung für Kinder stieg um 21,- Euro, Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren bekommen seit 2017 311,- Euro.

Gute Nachrichten für Leiharbeiter

Weiterhin wurden auf politischer Ebene neue Gesetze eingebracht, welche die Rechte der Leiharbeiter schützen sollen. Leiharbeiter müssen von Arbeitgebern nach 1,5 Jahren nun fest eingestellt oder durch eine andere Arbeitskraft ersetzt werden. Bereits nach neun Monaten dauerhafter Tätigkeit im Unternehmen haben diese fortan zudem Anspruch auf einen identischen Lohn zum klassischen Arbeitnehmer im gleichen Betrieb. Streikt die fest eingestellte Belegschaft, dürfen Leiharbeiter nicht mehr als Ersatz beschäftigt werden. Der Mindestlohn stieg geringfügig um 34 Cent an und beträgt damit nun 8,84 Euro pro Stunde.

Policen und Absicherung: Veränderungen bei den Versicherungen

Die Bemessungsgrenzen zur Kranken- und Rentenversicherung werden zusätzlich zu den Steuern 2017 neu angepasst und unterliegen Veränderungen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht ein Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent, den die Arbeitnehmer tragen müssen.

Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde ebenfalls neu ausgerichtet. Sie steigt von bisher 4.237,50 Euro auf nun 4.350,- Euro. Die Rentenversicherungsgrenze wurde in den alten Bundesländern auf 6.350,- Euro (um 150,- Euro) angehoben, in den neuen Bundesländern stieg sie von ehemals 5.400,- Euro auf nun 5.700,- Euro.

In den Bereichen der Lebensversicherung kam es vor allem zu formalen Änderungen, die Verbraucher vor falschen Versprechungen des Versicherers schützen sollen. Dafür wurde ein niedrig angelegter Garantiezins festgelegt, welcher auf klassische Lebensversicherungen ausgegeben werden muss. Von 1,25 Prozent im Jahr 2016 reduziert dieser sich auf 0,9 Prozent - höhere Zinsen dürfen vom Versicherer nicht auf das Gesparte zugesagt werden.

Für das Alter: Änderungen bei der Rente

Für neue Rentnerjahrgänge steigt der steuerpflichtige Anteil von 72 auf 74 Prozent an. Die Beiträge hingegen bleiben weitestgehend stabil und unterliegen, anders als die Steuern 2017, nur geringfügigen Änderungen. Dafür gibt es ab Mitte des Jahres 2017 eine allgemeine Rentenerhöhung von bis zu rund 2 Prozent.

Auch ein früherer Ausstieg wird attraktiver gemacht, da Frührentner fortan mehr zusätzlich verdienen dürfen. Insgesamt dürfen ab Juli bis zu maximal 6.300,- p.a. hinzuverdient werden.

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Datum: 25.01.2017 - 11:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martina Pegutter
Stadt:

Bayrischzell


Telefon: 08023 8192838

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.01.2017
Anmerkungen:
Belegexemplar bzw. Quellennachweis erbeten.

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