(ots) - Viele Arbeitnehmer können bei ihrer nächsten
Lohnabrechnung positiv überrascht werden. Denn durch Steueränderungen
bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet
werden insbesondere Familien und Normalverdiener. Vor allem
Besserverdiener müssen aufgrund höherer Sozialabgaben jedoch mit
etwas weniger in der Tasche rechnen. Das gemeinnützige
Verbraucherportal Finanztip zeigt auf, was sich für Verbraucher
konkret ändert.
Höherer Grundfreibetrag für alle
Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für alle Steuerzahler:
2017 werden alle steuerlich entlastet, was vor allem Familien und
Normalverdienern zugutekommt. Der Gesetzgeber erhöht den steuerlichen
Grundfreibetrag. Damit bleibt ein jährliches Einkommen bis 8820 Euro
für alle steuerfrei.
Kalte Progression wird leicht korrigiert
Um die Folgen der kalten Progression abzumildern, ändert der
Gesetzgeber 2017 den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Damit
Verbraucher durch steigende Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld
in der Tasche haben, verschiebt sich der Steuertarif um 0,73 Prozent
nach rechts. "Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas,
auch für Spitzenverdiener", sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei
Finanztip. Der Steuersatz von 42 Prozent greift ab sofort bei Ledigen
erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro, zuvor lag
die Grenze bei 52.882 Euro. Für Verheiratete und eingetragene
Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte
Betrag.
Sozialabgaben steigen
Da jedoch im Gegenzug die Sozialabgaben für alle Steuerpflichtigen
steigen, bleibt im Schnitt oft nur wenig mehr im Portemonnaie. Zu
spüren bekommen das in erster Linie Besserverdiener. Denn der Beitrag
für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt auf 2,8 Prozent für
Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent, der jeweils zur
Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Negativ aufs Netto wirken
sich für Besserverdiener zudem die gestiegenen
Beitragsbemessungsgrenzen aus. "Aber auch manche Geringverdiener
müssen 2017 draufzahlen", erklärt Reuß. Nach Berechnungen der
Steuerberater-Genossenschaft Datev bekommt beispielsweise ein
verheirateter Arbeitnehmer in der Steuerklasse III, der weniger als
1.500 Euro verdient, aufgrund gestiegener Sozialabgaben in diesem
Jahr 18 Euro weniger als 2016.
Mehr von der Altersvorsorge absetzen
Sparer dürfen 2017 mehr steuer- und sozialversicherungsfrei in
ihre Altersvorsorge investieren. Wer im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung, eines beruflichen Versorgungswerks oder eines
Rürup-Sparvertrags vorsorgt, kann sich über einen höheren
abzugsfreien Anteil bei den Sonderausgaben freuen: Damit dürfen
Sparer bis zu 23.362 Euro für die Altersvorsorge steuerfrei
einzahlen. Für Arbeitnehmer, die sich mit einer betrieblichen
Altersvorsorge absichern, bleiben bis zu 3.048 Euro abzugsfrei.
Neurentner müssen mehr versteuern
Nicht nur der Lohn muss versteuert werden, sondern auch die Rente.
Wer dieses Jahr aus dem Berufsleben ausscheidet, sollte darauf
achten, dass die Rente bereits zu 74 Prozent versteuert werden muss.
"Somit bleiben nur 26 Prozent steuerfrei", erklärt Reuß.
Weitere Informationen http://www.finanztip.de/steueraenderungen/
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