(ots) - Der Deutsche Richterbund erwartet kurzfristig trotz
aller Diskussionen um "Fake News" keine wirklich Erfolg
versprechenden Gesetzesänderungen.
Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin KONTRASTE erklärt
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: "Ich bin immer skeptisch, wenn man
ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl sagt, wir machen den ganz
großen Wurf. Daran glaube ich nicht. Und nach den Informationen, die
wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun
allumfassend Fake News in den Griff kriegt."
Rebehn vermisst eine klare Definition, was unter Fake News zu
verstehen sei. Es müsse deutlich zwischen strafbaren Handlungen und
Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar
sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen
oder verleumden.
"Der Ruf, Fake News zu verbieten, der ist leichter getan, als er
umzusetzen ist.", warnt der Deutsche Richterbund. Für die Betroffenen
sei es vor allem wichtig, dass sie einen Auskunftsanspruch gegenüber
den Plattform-Betreibern erhielten, "um selbst zivilrechtlich gegen
Fake News vorgehen zu können." Hierfür brauche es auch die
Verpflichtung der Plattform-Betreiber, feste Ansprechpartnern im
Inland zu benennen, so Rebehn weiter. Falls bei einer entsprechenden
Gesetzesregelung in Zukunft Facebook und Co. auf Auskunftsersuchen
reagieren müssen, könnten die bereits bestehenden
Strafrechtsparagraphen konsequent angewendet werden.
Auch das Ordnungsrecht, also Bußgeldbescheide z. B. nach § 118,
Belästigung der Allgemeinheit, sollten gegen krasse Fake News wirksam
sein: "Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, nicht gleich mit dem
scharfen Schwert des Strafrechts zu kommen, sondern mit dem
Ordnungsrecht."
Mehr dazu, Donnerstag 21.45 Uhr in Kontraste, ARD
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