(ots) - Vom 01.02.2017 bis zum 06.02.2017 informieren
Experten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und der
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) interessierte
Aussteller und Fachbesucher auf der Internationalen Spielwarenmesse
in Nürnberg rund um das Thema "Schutz geistigen Eigentums". In einem
persönlichen Gespräch zeigen die Fachleute am Messestand die
Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von gewerblichen
Schutzrechten auf und erläutern die jeweiligen Voraussetzungen sowie
die notwendigen Schritte bis zur Eintragung des Rechts beim DPMA. Sie
informieren die Inhaber von Rechten geistigen Eigentums darüber, wie
diese ihre Rechte erfolgreich gegen Verletzungen verteidigen und was
sie tun müssen, damit die Zollstellen in Deutschland und in anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den EU-Außengrenzen gegen
Fälschungen ihrer Produkte vorgehen. Zahlreiche Ausstellungsstücke
zeigen anschaulich die Gefahren, die von gefälschten
Spielzeugartikeln ausgehen.
Der Gemeinschaftsstand der ZGR und des DPMA befindet sich in Halle
11.1 und hat die Standnummer H-01.
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München ist in
Deutschland die bundesweit zuständige Stelle für die Bearbeitung von
sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. Jeder Inhaber eines Rechts geistigen
Eigentums hat die Möglichkeit bei der ZGR einen derartigen Antrag zu
stellen. Liegen alle Voraussetzungen vor, gibt die ZGR dem Antrag
statt und alle Zollstellen in Deutschland oder - je nach gestelltem
Antrag - in der Europäischen Union werden tätig, wenn sie im
Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr Waren
feststellen, die Rechte eines Antragstellers verletzen. Das Deutsche
Patent- und Markenamt erteilt und verwaltet gewerbliche Schutzrechte,
wie z.B. Marken und Patente, und informiert über bestehende
Schutzrechte in Deutschland.
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