(ots) - Gestern hat das Bundeskabinett einen
Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer auf Grundlage des
tatsächlichen Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen auf den Weg
gebracht. Der ADAC hält die vorgesehene Umstellung der Messmethodik
von Schadstoffen auf den realitätsnäheren WLTP-Messzyklus für richtig
und sinnvoll. Nur mit "echten" Verbrauchs- und Messwerten bekommen
Fahrzeugkäufer und -besitzer ein tatsächliches Bild, wie es um die
Umweltfreundlichkeit ihres Pkw bestellt ist. Aus diesem Grund sollte
auch die künftige Kfz-Steuer am neuen CO2-Messwert ansetzen.
Um Ungleichbehandlungen der Bürger sowie Steuererhöhungen zu
vermeiden, hält der ADAC die Einführung eines entsprechenden
Anpassungsfaktors in der Steuerberechnungsgrundlage für dringend
geboten. Nur so ist sichergestellt, dass es trotz realistischerer
CO2-Werte keine Mehrbelastung für Neuwagenkäufer gibt. Bliebe es beim
jetzigen Gesetzesentwurf, würden die Kfz-Steuersätze für diejenigen
Autos steigen, die nach dem 1. September 2018 erstmals neu zugelassen
werden. Identische Modelle, die vor diesem Stichtag zugelassen
werden, müssten niedrigere Kfz-Steuersätze bezahlen.
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