PresseKat - Faktencheck: Verseuchter Klick - Wer zahlt, wenn Erpresser-Software das Firmennetzwerk befällt?

Faktencheck: Verseuchter Klick - Wer zahlt, wenn Erpresser-Software das Firmennetzwerk befällt?

ID: 1448838

(ots) - Mal eben schnell in der Mittagspause die privaten
Mails gecheckt und schon ist es passiert: Was als harmloses
Urlaubsfoto der besten Freundin erschien, entpuppt sich plötzlich als
übler Verschlüsselungstrojaner, der sich nun rasend schnell im ganzen
Firmennetzwerk ausbreitet. An die verschlüsselten Daten kommen die
Betroffenen - wenn überhaupt - erst nach Zahlung eines Lösegelds, das
oft in der Höhe von 100 bis 500 EUR liegt. Dazu fallen
außerplanmäßige Kosten für die zusätzlich erforderlichen
IT-Leistungen und den Arbeitsausfall der Mitarbeiter an, die erst
einmal nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können. Mögliche
Imageverluste treiben den finanziellen Schaden nochmals in die Höhe.
Eine teure Angelegenheit! Je nach Firmengröße liegen die Ausgaben
schnell im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich. Doch wer muss für
den Schaden aufkommen? ADVOCARD, der Rechtsschutzversicherer der
Generali in Deutschland erklärt, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber
beachten müssen.

Muss der Angestellte tatsächlich für den Schlamassel aufkommen?

Antje Greschak, Juristin bei ADVOCARD: "In fast allen Fällen
tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Mitschuld.
Letzterer ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Firmennetzwerk
ausreichend zu sichern und eine Risikovorsorge zu treffen -
insbesondere, wenn er die private Nutzung ermöglicht. So sind
beispielsweise Virensoftware und Firewall stets auf dem neuesten
Stand zu halten. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf
die Risiken im Netz aufmerksam machen und sie im Umgang damit
schulen. Diese Verantwortung kann nicht auf die Mitarbeiter
übertragen werden."

Fristlose Kündigung?

Inwieweit der Arbeitnehmer für den Schaden belangt werden kann,
hängt davon ab, wie hoch sein fahrlässiges Verschulden eingestuft




wird. Dazu muss im Einzelfall eine individuelle Haftungsquote
ermittelt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit fallen beispielsweise
keine Kosten für ihn an, bei mittlerer muss er einen Teil übernehmen.
Nur bei grober Fahrlässigkeit oder wenn der Mitarbeiter tatsächlich
vorsätzlich und wissentlich gehandelt hat, kann er möglicherweise für
den kompletten Schaden haftbar gemacht werden.

"Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln können durchaus
weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer entstehen
bis hin zur fristlosen Kündigung: Sieht der Arbeitgeber einen klaren
Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder ist das Vertrauensverhältnis
nachhaltig gestört, so kann die sofortige Entlassung die Folge sein",
erklärt Antje Greschak, Juristin bei ADVOCARD. Wichtig ist: Sobald
der Arbeitnehmer den Virenbefall bemerkt, ist er umgehend dazu
verpflichtet, es seinem Arbeitgeber zu melden, so dass
schnellstmöglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Das wirkt
sich auch positiv auf die Höhe der Haftungsquote aus.

Streitfall "Job" - Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 1

Deutschlands größter Streitatlas verrät: In Deutschland streiten
besonders häufig Männer um arbeitsrechtliche Themen. Im
Bundesländervergleich liegen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt,
Thüringen und Hessen ganz vorne.

Top 7 der Streitfälle 2014 zum Arbeitsrecht

Bundesland Total in Prozent* Anteil Männer Anteil Frauen
in Prozent in Prozent
Mecklenburg-
Vorpommern 17,3 60,4 39,6
Sachsen-Anhalt 17,1 62,4 37,6
Thüringen 16,8 61,4 38,6
Hessen 16,1 65,1 34,9
Brandenburg 15,4 59,2 40,8
Hamburg 15,2 62,8 37,2
Sachsen 14,9 61,7 38,3

*Anteil der Streitfälle mit Streitursache "Arbeit" in Prozent
(bundesweit: 14,2 Prozent / Anteil Männer: 64,3 Prozent; Anteil
Frauen: 35,7 Prozent), aus allen von ADVOCARD ausgewerteten
Streitfällen 2014.

Weitere Streitursachen im Streitatlas: Privat, Verkehr &
Mobilität, Wohnen & Mieten, Behörden & Verwaltung. Quelle:
http://ots.de/Y4YvP

Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das
Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter:
www.advocard.de/streitlotse Kontakt für die Presse

ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG

Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG mit Sitz in Hamburg
gehört zu den größten Rechtsschutzversicherern in Deutschland. Das
Unternehmen realisierte im Geschäftsjahr 2015 Beitragseinnahmen von
rund 229,3 Millionen Euro. Fast 200 Mitarbeiter kümmern sich um die
Belange der rund 1,4 Millionen Kunden bundesweit. Seit 1990 gehört
ADVOCARD zur internationalen Generali Group und ist Produktpartner
der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) und der Generali Vertriebe.
Mit rund 17,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5
Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte
Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Weitere
Informationen über das Unternehmen und die Produkte gibt es im
Internet.



Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm(at)generali.de

achtung! GmbH
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer(at)achtung.de

Original-Content von: Advocard Rechtsschutzversicherung AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Acht Tipps für die erfolgreiche Internationalisierung Die neue Version von Elcomsoft iOS Forensic Toolkit unterstützt ab sofort iOS 10 und macOS Sierra
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.01.2017 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1448838
Anzahl Zeichen: 6137

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Softwareindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Faktencheck: Verseuchter Klick - Wer zahlt, wenn Erpresser-Software das Firmennetzwerk befällt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Advocard Rechtsschutzversicherung AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Advocard Rechtsschutzversicherung AG