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Wichtiger Gerichtsentscheid zu Abgas-Emissionen: Auch handgeführte Maschinen wie Motorsensen müssen Grenzwerte einhalten

ID: 1449006

(ots) - Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich am
Landgericht Essen gegen Schweizer Unternehmen Bargain24 AG - In
Verkehr gebrachte Motorsensen der Marke Nemaxx überschritten
europaweit geltende Abgasgrenzwerte um über 300 Prozent -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft den
Marktüberwachungsbehörden der Länder "Fortgesetzte Untätigkeit beim
Schutz der Bevölkerung vor giftigen Abgas-Emissionen" vor

Motorsensen der Marke Nemaxx, die auf dem deutschen Markt
erhältlich sind, überschreiten den EU-weit geltenden kombinierten
Grenzwert für Kohlenwasserstoff und Stickoxid in erheblichem Ausmaß.
Dies ergaben Messungen des TÃœV NORD im Auftrag der Deutschen
Umwelthilfe (DUH). Die DUH mahnte das Schweizer Unternehmen Bargain24
AG auf der Basis dieser Messergebnisse ab und forderte es auf, die
gesundheitsschädlichen Produkte nicht mehr in Deutschland zu
vertreiben. Da das Unternehmen nicht reagierte, reichte die DUH am
17. Oktober 2016 Klage ein. Das Landgericht Essen bestätigt mit
seinem Urteil vom 29. Dezember 2016 (AZ: 43 O 108/2016), dass das
Unternehmen mit Sitz in Wollerau (Schweiz) zukünftig keine
Motorsensen dieser Marke mit Ãœberschreitung der geltenden
Abgasgrenzwerte mehr auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen
darf. Es handelte sich bei dem Urteil um ein Versäumnisurteil, da
sich Bargain24 AG nicht zu der Klage geäußert hat; das Gericht prüfte
daraufhin die Schlüssigkeit der von der DUH vorgetragenen Argumente.

"Millionenfach werden in Deutschland Pkw, Gartenmaschinen oder
Lampen mit zu hohen Abgasemissionen oder Quecksilbergehalt verkauft,
ohne dass die dafür zuständigen Marktüberwachungsbehörden
einschreiten. Einmal mehr zeigt der Klageerfolg, dass der
fortgesetzte Verbraucherbetrug in Deutschland nicht Folge fehlender
Gesetze ist. Die zuständigen Behörden wie auch die jeweils




verantwortlichen Minister wagen es nicht, sich mit Handel und
Industrie anzulegen und akzeptieren, dass die Betroffenen giftige
Abgase in gesundheitsschädlicher Konzentration einatmen. Der Erfolg
der DUH vor dem Landgericht ist eine erneute Ohrfeige für die
deutschen Marktüberwachungsbehörden. Nur durch ihre Untätigkeit ist
es überhaupt möglich, dass so viele motorgetriebenen Maschinen mit
nicht funktionierender Abgasreinigung in den Baumärkten verkauft
werden", kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das
Urteil. Mit dem Urteil wurde die Rechtsauffassung der DUH bereits zum
wiederholten Male richterlich bestätigt. Demnach stellen die
Emissionsgrenzwerte eine Marktverhaltensregel dar. Im
Wiederholungsfall droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von
bis zu 250.000 Euro.

In Deutschland sind die Bundesländer zur Marktüberwachung
verpflichtet. Diese ist notwendig um zu kontrollieren, ob Produkte
verkauft werden, die nicht gesetzeskonform sind. Die DUH untersucht
in jährlich aktualisierten Studien, wie die verantwortlichen
Landesbehörden ihre gesetzlich vorgeschriebenen
Marktüberwachungsaktivitäten durchführen. "Die Ergebnisse sind
blamabel: Die meisten Behörden verzichten bei umweltbezogenen
Verbraucherschutzverstößen auf Kontrollen vor Ort und nur in
Einzelfällen werden Abgasmessungen durchgeführt. Und selbst wenn
Verstöße festgestellt werden, verzichten die Behörden in fast allen
Fällen auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren", so
Resch. Diese Untätigkeit lädt aus Sicht der DUH Unternehmen dazu
ein, billige Produkte zu verkaufen, die nicht der europäischen
Gesetzgebung entsprechen und Umwelt wie Gesundheit der Nutzer akut
gefährden.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH: "Verbraucher
können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben
erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland
vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die
Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher und schaden
deren Gesundheit. Im Interesse der Verbraucher setzen wir die
Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg durch."

Der TÜV Nord testete im Auftrag der DUH insgesamt 33 Motorsägen
und -sensen, die in deutschen, schwedischen und französischen
Baumärkten erhältlich sind. Insgesamt hielten 26 der 33 Geräte die
kombinierten Grenzwerte für Kohlenwasserstoff und Stickoxid nicht
ein. Die Motorsensen der Marke NEMAXX mit der Handelsbezeichnung
"Nemaxx MT22" überschritten bei den Messungen des TÜV Nord den
kombinierten Emissionsgrenzwert mit 297 und 354 Prozent. Darüber
hinaus fehlten bei beiden Geräten die Typgenehmigungsnummern, ohne
die in Deutschland kein Gerät verkauft werden darf. Weiterhin konnte
bei beiden Geräten der Vergaser durch den Nutzer unbeschränkt
verstellt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Zudem beeinflusst die Einstellung des Vergasers die Höhe der
Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs.

Die DUH setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass in
Deutschland und Europa nur noch Produkte verkauft werden, die den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu kontrolliert sie im Handel
die Einhaltung formeller Vorgaben und gibt Messungen in Auftrag.

Links:
Mehr zum Projekt: http://ots.de/KOsGQ
Zu den Messergebnissen: http://ots.de/bvobp
Zum Urteil: http://l.duh.de/p260117



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
0175 5724833, sauter(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.01.2017 - 14:15 Uhr
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