(ots) - Informationsblätter für Finanzprodukte - so
genannte Beipackzettel - sollen vereinfacht werden
Am heutigen Donnerstag wird das zweite
Finanzmarktnovellierungsgesetz in erster Lesung im Deutschen
Bundestag beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Hauer:
"Das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist ein weiterer
Beitrag zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland. Das
Beratungsprotokoll, welches den Verbraucherinnen und Verbrauchern
bislang nicht den gewünschten Mehrwert gebracht hat, schaffen wir ab
und ersetzen es durch eine sog. Geeignetheitserklärung. Künftig muss
der Berater den Beratungsverlauf also nicht mehr nur protokollieren,
sondern muss vielmehr nachweisen, warum die Anlageempfehlung für
seinen Kunden geeignet war. Dadurch wird die Stellung der
Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
Als Unionsfraktion haben wir uns für das Gesetzgebungsvorhaben
noch Vereinfachungen bei den sog. Beipackzetteln für Finanzprodukte
vorgenommen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der
Standardisierung von einfachen Produkten wie zum Beispiel
Standardaktien noch Luft nach oben ist. Wir wollen einerseits die
sprachliche Verständlichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher
durch diese Standardisierung verbessern und anderseits die Banken von
überflüssiger Bürokratie entlasten."
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