(ots) - Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle
hält die deutsche Geflügelwirtschaft die befristete Aufrechterhaltung
der Stallpflicht für die weiterhin richtige Maßnahme, um eine
Ausweitung der Vogelgrippe zu verhindern und die Geflügelbestände
bestmöglich vor den H5-Viren zu schützen. Gleichwohl stellt die in
vielen Regionen Deutschlands mittlerweile seit knapp zwölf Wochen
geltende Stallpflicht insbesondere die Halter von Freiland-Legehennen
vor eine schwierige Situation, worauf der Zentralverband der
Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der ihm angeschlossene
Bundesverband Deutsches Ei (BDE) aufmerksam machen. Nach Ablauf
dieser zwölf Wochen müssen die eigentlich aus Freilandhaltung
stammenden Eier im Handel als Eier aus Bodenhaltung gekennzeichnet
werden. "Das bedeutet, dass bundesweit vorübergehend so gut wie keine
Freilandeier mehr erhältlich sein werden", erklärt ZDG-Präsident
Friedrich-Otto Ripke und wirbt bei Verbrauchern und Handel um
Verständnis für das eingeschränkte Angebot. "Die Legehennenhalter
möchten ihren Hennen lieber heute als morgen wieder den Zugang zum
Freiland ermöglichen, wir müssen aber akzeptieren, dass der Schutz
der Tiere Vorrang hat."
Ripke appelliert insbesondere an den Handel, die geltenden
Lieferbeziehungen aufrecht zu erhalten und den bekannten Lieferanten
treu zu bleiben, auch wenn diese keine Freilandeier liefern können.
"In diese Situation sind die Legehennenhalter ohne eigenes
Verschulden geraten", betont Ripke. Zudem habe die Wirtschaft
berechtigte Hoffnung, dass sich die Situation mit wärmer werdenden
Temperaturen bereits in wenigen Wochen deutlich entschärfen werde.
Darüber hinaus sind aus Sicht des ZDG staatliche
Ausgleichszahlungen für die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen
bei Vermarktung der Freilandeier als Bodenhaltungseier geboten. Als
erstes Bundesland hat heute Schleswig-Holstein angekündigt, den
Legehennenhaltern Ausgleichsgelder zur Verfügung zu stellen. "Diese
Bereitschaft zur Unterstützung begrüßen wir ausdrücklich", zeigt sich
Ripke dankbar für den Vorstoß aus Schleswig-Holstein, der die
Notwendigkeit derartiger Ausgleichszahlungen belege. Zu reden sei
hingegen noch über die konkrete Höhe sowie über eine bundesweite
Regelung, so Ripke: "Wir fordern alle Bundesländer und den Bund auf,
hier eine bundesweit gemeinsame Lösung zu finden."
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