(ots) - DGB: Nahles muss in der Teilzeit-Frage
Kleinbetriebsklausel streichen
Gewerkschaften fordern von Bundesarbeitsministerin Nachbesserungen
im Gesetzentwurf
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert in der
Diskussion um Auswege aus der "Teilzeitfalle" deutlich mehr Rechte
für die Arbeitnehmer. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Montag) vorliegt, drängen die Gewerkschaften
unter anderem auf Streichung der so genannten "Kleinbetriebsklausel".
Nach dem Entwurf von Nahles soll das gesetzliche Recht auf Rückkehr
in eine Vollzeitstelle nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber mehr als
15 Mitarbeiter beschäftigt. Der DGB kritisiert, die Klausel habe zur
Folge, "dass insbesondere Frauen, die in kleinen Betrieben
überproportional vertreten sind und häufig in Teilzeit arbeiten, ihre
Arbeitszeitwünsche nicht durchsetzen können". Das verfestige die
strukturelle Benachteiligung von Frauen und konterkariere das Ziel
des Gesetzes, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte stattdessen "ein
Recht auf befristete Teilzeit, unabhängig von der Betriebsgröße und
dem Anlass". Der DGB drängt auch auf mehr rechtliche Möglichkeiten
für die Arbeitnehmer, ihre Forderungen durchzusetzen. Buntenbach
betonte: "Wünsche nach verkürzter Arbeitszeit lassen sich selten
aufschieben. Genau das passiert aber, wenn der Arbeitgeber es
ablehnt, die Arbeitszeit zu reduzieren und die Beschäftigten ein
Gericht einschalten müssen." Bis zum Richterspruch dauere es oft
Monate oder gar Jahre. Bis dahin müsse im bisherigen Umfang
weitergearbeitet werden. Die Gewerkschafterin forderte: "Das muss
dringend korrigiert werden: Arbeitnehmer müssen die Arbeitszeit
vorläufig reduzieren können, bis der Rechtsstreit beigelegt ist."
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