(ots) - Der Aktionskreis gegen Produkt- und
Markenpiraterie e.V. (APM) und die Generalzolldirektion (GZD) trafen
sich heute am 30.01.2017, zum bilateralen Erfahrungsaustausch in
Berlin um die bislang bei der Umsetzung der sog.
Produktpiraterieverordnung in der Praxis gewonnen Erkenntnisse zu
analysieren und eine erste gemeinsame Bilanz zu ziehen. Die
Produktpiraterieverordnung ist seit 01. Januar 2014 in Kraft.
Ziel der Rechtsänderung ist es, die Rechte der Inhaber geistigen
Eigentums zu stärken und somit den legalen Handel mit
Markenprodukten zu fördern, sowie die Kontrollkompetenzen des Zolls
bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie weiter zu
optimieren.
Der Vorsitzende des APM, Volker Bartels, unterstrich dabei die
Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Kontroll- und
Eingriffsmöglichkeiten der Zollbehörden. Das stetig anwachsende
Warensortiment der Produktfälscher reicht mittlerweile von den
Klassikern aus Schuh- und Bekleidungsindustrie über Modeschmuck und
Accessoires, Taschen, Uhren, Sonnenbrillen bis hin zu Kopfhörern,
Parfum und selbst Medikamenten. Gerade dem Vertrieb von Fälschungen
über das Internet und der damit verbundenen Flut an Paketsendungen
konnte nur mit einem zeitgemäßen Verfahren für den Zoll begegnet
werden, das die Kontrolle sowie das Anhalten und Vernichten der
Fälschungen erleichtert und beschleunigt.
Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion
teilte die Einschätzung und machte deutlich, dass die bisherigen
Verbesserungen, z. B. die Ausweitung der Kontrollrechte des Zolls um
verdächtige Warensendungen stoppen zu können, in der Praxis einen
merkbar wirksameren Schutz der Wirtschaft aber vor allem auch der
Verbraucher ermöglicht hätten. "Wir sind auf dem richtigen Weg", so
Hartlich, und weiter: "die Aufgriffserfolge, die Aufgriffszahlen
haben sich nach Einführung der Verordnung anfangs sogar verdoppelt,
sind der Beleg dafür". 2015 konnte der Zoll in über 23.000 Fällen
gefälschte Waren im Wert von über 132 Mio. Euro beschlagnahmen.
Hartlich und Bartels waren sich einig, dass die bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten nicht alleine ausschlaggebend für die
Erfolge des Zolls sind und sein können. Vielmehr bildet vor allem die
bestehende enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zoll die
notwendige Basis für ein dauerhaft erfolgreiches Vorgehen gegen
Marken- und Produktpiraterie. Man war sich einig, die seit Jahren
bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit auch weiterhin zum
beiderseitigen Vorteil zu vertiefen, um Fälschungen noch schneller
und effektiver erkennen und dem Markt entziehen zu können - zum
Schutz der Verbraucher und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland. Vorgesehen sind dabei unter anderem auch
Informationsveranstaltungen für von Piraterie betroffene
Rechteinhaber.
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