(ots) - US-Präsident Donald Trumps Einreiseverbot für
Angehörige von sieben mehrheitlich muslimisch geprägten Staaten wirkt
sich offenbar auf den internationalen Flugverkehr aus.
Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von refund.me: "Seit
Erlass des Dekrets registrieren wir eine deutlich steigende Zahl von
verzweifelten Anfragen gestrandeter Fluggäste."
Fluggesellschaften sind verpflichtet den hoheitlichen Bestimmungen
Folge zu leisten.
Passagiere müssen damit rechnen, vom Flugverkehr in die USA
ausgeschlossen zu werden. Das kann beim Check-in zu Verunsicherung
beim Bodenpersonal und erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung
führen. Eve Büchner rät daher betroffenen Fluggästen sich vor Abflug
bei Ihrer Airline zu erkundigen und Rat bei zuständigen Botschaften
einzuholen: "In jedem Fall sollten Sie eine Erstattung des
ungenutzten Flugtickets verlangen, wenn Ihnen der Antritt der Reise
verweigert wird. Die Änderung in den Einreisebestimmungen war
unvorhersehbar und kann daher nicht zu Lasten des Fluggastes gehen."
So hat etwa die niederländische Fluggesellschaft KLM einen Hinweis
auf der Startseite veröffentlicht, die Passagiere informiert und
Kontaktmöglichkeiten anbietet, um Flüge umzubuchen oder eine
Erstattung zu erhalten.
Andere Fluggesellschaften wie zum Beispiel Emirates mussten ihre
Dienstpläne anpassen, da das Einreiseverbot auch für Piloten und
Crews gilt.
refund.me verhilft Flugreisenden zu ihrem Recht, wenn ein Flug
verspätet ist, ausfällt oder ein Passagier wegen Überbuchung oder aus
anderen Gründen nicht mitkommen darf. Dafür gibt es bis zu 600EUR
Entschädigung pro Person nach einer EU-Verordnung für Fluggastrechte
(https://www.refund.me/de/fluggastrechte/) .
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche
https://www.refund.me/de/flugverspaetung/ für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
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