PresseKat - Sicher im Einsatz für das Europäische Solidaritätskorps

Sicher im Einsatz für das Europäische Solidaritätskorps

ID: 1450279

(ots) - In diesem Jahr nimmt das "Europäische
Solidaritätskorps" seine Arbeit auf. Diese neue Initiative der
Europäischen Union bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich für
humanitäre und soziale Projekte in Europa zu engagieren. Wer sich für
solch einen Einsatz interessiert, sollte sich vorab auch erkundigen,
wie es um seinen Versicherungsschutz bestellt ist, denn die
Regelungen in den einzelnen EU-Ländern sind unterschiedlich.

Wie ist man versichert?

Für Einsätze in Deutschland gilt generell: Sie stehen unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - unabhängig davon, ob es
sich um eine Beschäftigung, ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine
ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Der Schutz schließt präventive
Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen mit ein.

Für Einsätze im europäischen Ausland gilt: Wird der Einsatz im
Auftrag einer in Deutschland ansässigen Organisation ausgeführt, kann
er unter bestimmten Umständen - etwa im Fall einer Entsendung - unter
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Welche
Regelungen gelten, wenn Freiwillige für eine ausländische
Organisation tätig sind, sollte vor dem Einsatz mir der
verantwortlichen Organisation abgeklärt werden. Das Gleiche gilt für
die Frage, um welche Versicherung Teilnehmende sich eventuell selbst
kümmern sollten.

Das Europäische Solidaritätskorps

In Italien beim Wiederaufbau einer vom Erdbeben zerstörten Schule
helfen; in Frankreich Menschen mit Behinderung unterstützen; in
Griechenland den Wald pflegen, um die Ausbreitung von Bränden zu
verhindern. Das sind nur drei Beispiele für Projekte, wie sie das
Europäische Solidaritätskorps jungen Menschen zwischen 18 und 30
Jahren künftig eröffnet. Ins Leben gerufen wurde die Initiative von
EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Die Dauer des Einsatzes




beläuft sich in der Regel auf zwei bis zwölf Monate. Die Arbeit kann
im Rahmen eines Ehrenamtes, eines Praktikums oder einer regulären
Beschäftigung geleistet werden.

Angeboten werden die Einsätze zum Beispiel von
Nichtregierungsorganisationen, lokalen Behörden oder Unternehmen.
Alle teilnehmenden Organisationen müssen sich akkreditieren und einer
"Solidaritätscharta" beitreten, die dazu auffordert, ausreichenden
Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Weiterführende Links zum Solidaritätskorps:
https://europa.eu/youth/SOLiDARITY_de
https://europa.eu/youth/solidarity/charter_de

Weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz:
http://ots.de/rQ47N



Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

030 - 288763768
presse(at)dguv.de
www.dguv.de

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Datum: 31.01.2017 - 10:00 Uhr
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