PresseKat - NIFIS: Deutsche Wirtschaft hat wenig Vertrauen in den EU-US Privacy Shield

NIFIS: Deutsche Wirtschaft hat wenig Vertrauen in den EU-US Privacy Shield

ID: 1450393

(ots) - Zwei Drittel: Neue Regelung ebenso kritisch
wie das ungültige Safe-Harbor-Abkommen

Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in den EU-US Privacy
Shield, der den Datenaustausch und Datenschutz zwischen der
Europäischen Union und den USA seit Frühjahr 2016 regelt, ist gering.
So lässt sich zumindest die Studie "IT-Sicherheit und Datenschutz
2017" interpretieren, die die Nationale Initiative für Informations-
und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) vorgestellt hat. Für den Report
wurden 100 Fach- und Führungskräfte vor allem aus mittelständischen
Unternehmen in Deutschland befragt.

Beinahe zwei Drittel (65 Prozent) sehen den EU-US Privacy Shield
genauso kritisch wie das vorherige Safe-Harbor-Abkommen, das der
Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für ungültig erklärt
hatte. Die neue Regelung für den transatlantischen Datenverkehr lässt
weiterhin völlig im Dunkeln, in welchem Umfang die US-Geheimdienste
auf die Daten von europäischen Unternehmen Zugriff haben, bemängeln
60 Prozent der Befragten. Lediglich 15 Prozent der Fach- und
Führungskräfte sind überzeugt, dass der EU-US Privacy Shield endlich
die dringend benötigte Rechtssicherheit herstellt. Immerhin räumen 61
Prozent ein, dass die neue Regelung zumindest "etwas besser" ist, als
das Safe-Harbor-Abkommen.

EU-US Privacy Shield unvereinbar mit deutschem Datenschutz

"Viele Unternehmen befürchten offenbar, dass der EuGH in Zukunft
auch den EU-US Privacy Shield kippen wird", analysiert RA Dr. Thomas
Lapp, Vorsitzender der Nationalen Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit. Er erklärt: "Diese Befürchtungen sind leider
nicht unbegründet. Die neue Regelung missachtet tatsächlich in weiten
Teilen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der EU-US
Privacy Shield ist weniger ein Schutzschild für die Privatsphäre als




vielmehr eine Mogelpackung. Immerhin räumt die Regelung den
US-Behörden ausdrücklich das Recht zur weiteren Überwachung ohne
richterliche Anordnung ein. Mit unserem europäischen oder gar
deutschen Verständnis von Datenschutz ist das Abkommen zwischen der
EU und den USA nicht vereinbar."

Deutscher Anwaltverein als Maßstab für Cloud-Sicherheit

Auch vor diesem Hintergrund ist es wohl zu verstehen, dass laut
NIFIS-Umfrage 65 Prozent der Fach- und Führungskräfte
unternehmenskritische Daten auf jeden Fall nur verschlüsselt in einer
Cloud ablegen würden. 63 Prozent wollen ihre Firmendaten nur einem
Cloud-Dienst anvertrauen, der vom Deutschen Anwaltverein (DAV) auch
für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte oder Notare empfohlen wird. 48
Prozent sind der klaren Auffassung, dass unternehmenskritische Daten
überhaupt nicht in die Cloud gehören.

"Die rechtlich wackelige Position des EU-US Privacy Shield hat zur
Folge, dass die deutsche Wirtschaft bei Clouddiensten verunsichert
und zurückhaltend ist", interpretiert der NIFIS-Vorsitzende RA Dr.
Thomas Lapp, und begründet: "Schließlich hat die Mehrzahl der großen
Cloud-Anbieter ihren Sitz in den USA."

NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.



Weitere Informationen:
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt, Tel.: 069 2444
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Datum: 31.01.2017 - 11:25 Uhr
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