(ots) - Der heute veröffentlichte Bericht des
Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftqualität in Deutschland weist aus,
dass 2016 an 57 Prozent aller verkehrsnah gelegenen Messstationen der
europaweite Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. "Vor
dem Hintergrund dieser Nachricht wäre es schlicht nicht
nachvollziehbar, wenn das Bundeskabinett bei dem nun anstehenden
Beschluss zum Energiesteuergesetz den Steuervorteil für Autogas ab
2019 kappt", kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen
Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er verwies auf eine aktuelle
Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes. Dabei war bei einem Vergleichstest auf der Straße die
Stickoxid-Belastung mit Autogas bis zu 51mal niedriger ausgefallen
als mit Diesel. "Eine konsequente Luftqualitätspolitik sollte den
Steuervorteil für Autogas erhalten und so die Marktposition dieses
Alternativkraftstoffes weiter stärken", so Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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