(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Gebäudeenergiegesetz
(GEG) hat der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) die
Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrüßt.
Nachbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch bei der fehlenden
Berücksichtigung von biogenem Flüssiggas.
Der DVFG kritisierte, dass der Gesetzentwurf biogen erzeugtes
Flüssiggas als neue Energieform nicht berücksichtige. "Hier hinkt das
GEG nicht nur der Praxis, sondern auch der Regulierung für den
Kraftstoffbereich hinterher", monierte der DVFG-Vorsitzende Rainer
Scharr. Erstens werde biogenes Flüssiggas bereits in diesem Jahr auf
dem deutschen Markt erhältlich sein. Zweitens erkenne der Entwurf der
Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) vom September 2016 das
Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas für den Kraftstoffbereich
bereits an. Die Gesetzgebung für den Gebäudebereich müsse nun
nachziehen, so Scharr.
Der DVFG forderte, biogenes Flüssiggas im vorliegenden GEG-Entwurf
Biomethan gleichzustellen. Es müsse sowohl bei der Nutzung in
hocheffizienten KWK-Anlagen als auch bei der Verwendung in
Brennwertthermen anrechenbar sein. Zu biogenem Flüssiggas zählt
insbesondere Biopropan. "Aufbereitetes Biopropan kann im
Gebäudebereich ohne Einschränkungen als Ersatz für konventionelles
Flüssiggas genutzt werden - es sollte im Sinne des Gesetzgebers sein,
den Weg für die Nutzung dieser neuen regenerativen Energie
freizumachen", betonte Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Sabine Egidius
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