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Ab dem 1. Februar 2017 müssen Kfz-Betriebe darüber informieren, ob
sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das ist im seit 2016
gültigen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) festgelegt. "Aus
Sicht der Kfz-Innungsbetriebe besteht jedoch keine Notwendigkeit zur
Teilnahme an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen", sagt
ZDK-Rechtsexperte Patrick Kaiser. "Stattdessen können die Betriebe
ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die rund 100
branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen." Dieses gut
funktionierende Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits
seit 1970. Für Kunden ist es kostenlos.
Die Rechnung scheint zu hoch, an der Reparatur gibt es etwas zu
mäkeln, und die Werkstatt hat mehr gemacht als verabredet. Bei rund
70 Millionen Serviceaufträgen und etwa 3,5 Millionen
Gebrauchtwagenverkäufen über den Handel pro Jahr bleiben Streitfälle
zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus.
Das ist jedoch kein Grund, gleich vor Gericht zu ziehen. "Seit
1970 klären die Kfz-Schiedsstellen Differenzen bei Serviceleistungen
und beim Gebrauchtwagenkauf - sachkundig, unbürokratisch und
kostenlos", sagt Patrick Kaiser. "Das gilt für Mitgliedsbetriebe der
Kfz-Innungen, erkennbar am blau-weißen Meisterschild."
Kunden können in einem zeitsparenden Verfahren und ohne
Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses ihre Rechte gegenüber
Kfz-Betrieben überprüfen lassen. Zur Schiedskommission gehören
Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich
bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen
Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der
Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die
Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist mit einem Formblatt
unkompliziert. Zu finden ist dies auf der Internetseite
www.kfz-schiedsstellen.de. Die Wege sind kurz, die Schlichtung
ebenso. Nach ein bis drei Monaten steht am Ende ein Ergebnis. Vor
Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis
zu zwölf Monate. Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12 000
Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl wird
bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem
Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt. Ausschlaggebend für die jeweils
zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder
des Autohauses. Auf www.kfz-schiedsstellen.de sind die Schiedsstellen
nach Bundesländern gelistet.
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher,
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