PresseKat - Antifoulinganstriche mit Cybutryn verboten - Was Bootsbesitzer jetzt beachten müssen

Antifoulinganstriche mit Cybutryn verboten - Was Bootsbesitzer jetzt beachten müssen

ID: 1450864

(ots) - Ab heute, dem 1. Februar 2017 gilt das EU-weite
Verbot für das stark umweltgefährliche Cybutryn. Der Biozid-Wirkstoff
wurde bislang als Bewuchsschutz an Schiffsrümpfen, auch im
Sportbootbereich, eingesetzt. Die Umweltschutzorganisation Pestizid
Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) begrüßt das Verbot durch die
EU-Kommission und appeliert an Bootsbesitzer cybutrynbehandelte Boote
jetzt umzurüsten.

Schiffs- und Bootseigner und Werften müssen jetzt einiges
beachten, denn die Aufbrauchfrist für Cybutryn von einem Jahr endete
zum 31. Januar 2017. Ab sofort sind die Vermarktung und die
Verwendung von Antifoulinganstrichen mit Cybutryn, auch bekannt unter
dem Handelsnamen Irgarol® oder s-triazin untersagt. Restmengen von
solchen Antifouling-Produkten müssen fachgerecht entsorgt werden. Das
Umweltbundesamt rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen. Der
Verkauf neuer Boote, die mit Cybutryn beschichtet sind, wird mit dem
Stichtag 2. März 2017 verboten.

Allerdings kann, wer ein bereits mit Cybutryn behandeltes Boot
besitzt, auch weiterhin europäische Gewässer befahren. "Wir erwarten
deshalb für weitere Jahre erhebliche Cybutryn-Belastungen der
Meeresumwelt und der Binnengewässer. Für den Umweltschutz ist das
Verbot somit erst ein Teilerfolg. Es wäre wünschenswert, wenn
betroffene Bootsbesitzer sich schnell entscheiden würden, umzurüsten
und zumindest in Süßwasserrevieren gänzlich auf biozidhaltige
Antifoulinganstriche zu verzichten", so die PAN-Biozidexpertin
Susanne Smolka. PAN Germany empfiehlt zudem die Einführung eines
Antifouling-Passes für jedes Boot, um die Transparenz für Käufer von
gebrauchten Booten und für Kontrollstellen zu verbessern.

Cybutryn hemmt die Photosynthese von Pflanzen und Algen.
Antifoulinganstriche können generell nur den Bewuchs an Schiffen und




Booten hemmen, wenn die bioziden Wirkstoffe in das umgebende Wasser
freigesetzt werden. Gewässeruntersuchungen unter anderem von
Sportboothäfen in Deutschland belegen häufige Überschreitungen der
Umweltqualitätsnormen durch den Wirkstoff Cybutryn. PAN Germany
plädiert deshalb für ein Umdenken bei den Sportbootsbesitzern und
informiert auf seiner Website www.pan-germany.org über biozidfreie
Alternativen. Besonders im Süßwasser auf Seen und Flüssen können
Bootsrümpfe mit biozidfreien Beschichtungen wirksam bewuchsfrei
gehalten werden.

Weitere Informationen auf der PAN-Webseite unter:
http://ots.de/mWV5y



Pressekontakt:
Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24,
E-Mail: susanne.smolka(at)pan-germany.org

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Datum: 01.02.2017 - 10:31 Uhr
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