PresseKat - OLG-Köln verbietet DZI Verbreitung von Fake-News über Deutsche Lebensbrücke

OLG-Köln verbietet DZI Verbreitung von Fake-News über Deutsche Lebensbrücke

ID: 1451127

(ots) - Dubiose Praktiken des Deutschen
Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) auch durch OLG Köln
rechtskräftig bestätigt: Deutsche Lebensbrücke wehrt sich erfolgreich
gegen Falschbehauptungen des DZI. Die deutsche karitative
Hilfsorganisation Deutsche Lebensbrücke e.V. hat sich mit HÖCKER -
nun rechtskräftig - gegen Falschbehauptungen des DZI in Berlin
verteidigt.

Das DZI aus Berlin vergibt einen selbst kreiertes Spendensiegel an
Spendenorganisationen und steht diesbezüglich vielfach in der Kritik,
weil das DZI für die Vergabe des Siegels neben einer Pauschalgebühr
einen Anteil an den Gesamtspendeneinnahmen der karitativen
Einrichtungen verlangt. Dies ist der Grund, warum viele deutsche
Hilfsorganisationen das Spendensiegel ablehnen. Häufig werden
Hilfsorganisationen, die mangels Interesse an dem Spendensiegel des
DZI keine Prüfungsunterlagen vorlegen, anschließend durch das DZI als
unseriös kritisiert.

Auch die Deutsche Lebensbrücke möchte die vereinnahmten
Spendengelder lieber karitativen Zwecken zuführen und diese nicht für
ein ihrer Ansicht nach wertloses Spendensiegel ausgeben. Dies liegt
auch daran, dass das DZI nach Auffassung der Deutschen Lebensbrücke,
die auch von Dritten geteilt wird, weder fachlich, noch personell
überhaupt in der Lage ist, Hilfsorganisationen fachgerecht zu prüfen.

Möglicherweise sah sich das DZI deshalb veranlasst, die Deutsche
Lebensbrücke negativ zu bewerten. Dabei erweckte das DZI den falschen
Eindruck, die Deutsche Lebensbrücke habe mit unberechtigten
Telefonwerbeanrufen (sog. cold calls) versucht, Spenden zu
akquirieren und dafür Spendengelder ausgegeben. Das DZI behauptete
zudem, dass die Deutsche Lebensbrücke Telefonwerbung betreibe, dafür
entstehende Kosten aber nicht in ihrem Jahresabschluss ausgewiesen
habe.




Die Darstellungen des DZI sind allerdings falsch: Denn die
Deutsche Lebensbrücke hat weder Telefonwerbung betrieben, noch dafür
Gelder ausgegeben, und deshalb auch keine falschen Angaben im
Jahresabschluss gemacht.

Den vollständigen Pressetext der Kanzlei Höcker und die Begründung
des Gerichts lesen Sie hier: http://ots.de/aBup4



Pressekontakt:
Deutsche Lebensbrücke e.V.
Vorstandsvorsitzende
Petra Windisch de Lates
windisch(at)lebensbruecke.de
Tel.: 089/791-99859

Original-Content von: Deutsche Lebensbr?cke e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 01.02.2017 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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