(ots) - Polizei in Niedersachsen überprüft massenhaft
Handydaten
Fast 20.000 Funkzellenabfragen im vergangenen Jahr - Kritik von
FDP und Datenschützern
Osnabrück. Auf Betreiben der Polizei in Niedersachsen sind im
vergangenen Jahr fast 20.000 nicht individualisierte
Funkzellenabfragen bei den Handynetzbetreibern erfolgt. Laut "Neuer
Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) geht das aus der Antwort des
Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor. Jan-Christoph
Oetjen, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagte der
"NOZ": "Das Instrument der Funkzellenabfrage, bei dem die Daten
hunderttausender Mobilfunknutzer in Niedersachsen erhoben werden,
sollte in engeren Grenzen als bisher genutzt werden." Er sprach von
einem möglicherweise laxen Umgang der Polizei mit den Abfragen und
forderte eine bessere parlamentarische Ãœberwachung in diesem Punkt.
Funkzellenabfragen sind bei Datenschützern umstritten, da die
Ermittler durch eine Abfrage erfahren, welche Handys zu einem
bestimmten Zeitpunkt mit einer Funkzelle verbunden waren, ohne dass
deren Nutzer tatverdächtig sind. Ein Richter muss der Abfrage
zustimmen.
Alexander Zimbehl von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPOLG)
forderte, den Richtervorbehalt für eine Funkzellenabfrage
abzuschaffen. Der Vize-Landesvorsitzende sagte: "Das bedeutet einen
erheblichen Zeitverlust für die Ermittler." Bei der Aufklärung von
Verbrechen sei Eile geboten, der Umweg über einen Richter koste aber
Zeit. Nach Auffassung des Gewerkschafters sollte die Polizei
eigenständig über den Einsatz einer Funkzellenabfrage entscheiden
dürfen. "So viel Vertrauen sollten wir schon in unsere Polizisten
haben, dass sie im Rahmen der Gesetze handeln", sagt Zimbehl.
Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass bis Mitte
Dezember 2016 insgesamt 19020 nicht individualisierte
Funkzellenabfragen bei den vier Netzbetreiber erfolgt sind. 2015
seien es 20168 gewesen. Statistiken zu Hintergründen der Abfragen
werden laut Innenministerium in Niedersachsen nicht geführt. Mattias
Fischer, Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbehörde,
kritisierte das mit Verweis auf das nördliche Nachbarbundesland:
"Dass es auch anders geht, wenn der Grundrechtsschutz der Bürger
tatsächlich ernst genommen wird, zeigt das Beispiel aus
Schleswig-Holstein." Hier habe die Landesregierung umfassende Angaben
zur Funkzellenabfrage durch die Polizei gemacht.
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