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Kfz-Steuer für Neuwagen steigt wegen neuem Messverfahren um bis zu
292 Prozent / Regelung gilt ab September 2018 für Neuzulassungen
Eine neue Messmethode soll die Verbrauchsangaben von Neuwagen
endlich realistischer machen. Doch gibt es auch eine Kehrseite der
Medaille? Für die aktuelle Ausgabe 5/2017 (EVT: 3.2.2017) hat AUTO
BILD Abgasangaben der Hersteller von 20 aktuellen Modellen mit
Verbrauchsmessungen des ADAC, der bereits nach dem neuen Verfahren
prüft, verglichen und die entsprechenden Kfz-Steuern kalkuliert. "Bei
allen in unserer Berichterstattung berücksichtigten Modellen ergeben
die neuen Messungen einen höheren CO2-Ausstoß - und der ist ein
wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Steuer", so AUTO
BILD-Redakteur Bernd Volkens. "Autofahrer müssen also künftig tiefer
in die Tasche greifen, und das schon bei relativ kleinem Motor.
Besonders drastisch ist es beispielsweise beim VW Polo 1.0 TSI
BlueMotion: Mit realistischen Schadstoffwerten erhöht sich die Steuer
hier um satte 292 Prozent von 26 Euro auf 102 Euro."
Was ändert sich genau? Das alte NEFZ-Prüfverfahren wird durch die
WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure)
ersetzt. Sie soll deutlich realistischere CO2-Werte ergeben. So
steigt das Maximaltempo von 120 km/h auf 131 km/h, der Testzyklus ist
anstatt 20 Minuten bis zu 30 Minuten lang und die
Beschleunigungskurven sind viel realistischer.
Wer jetzt ein Auto kauft, ist vom Kfz-Steuer-Anstieg nicht
betroffen. Die Veränderungen nach der WLTP-Norm gelten erst für
Fahrzeuge, die ab September 2018 neu zugelassen werden. Dabei ist der
Test zunächst nur für Autos vorgeschrieben, die ab September 2017
eine neue Typengenehmigung benötigen. Das ist zum Beispiel nach einem
Modellwechsel erforderlich. Ab September 2019 sollen alle neu
zugelassenen Fahrzeuge nach dem WLPT-Verfahren getestet werden.
Gebrauchtwagenfahrer haben Glück: Die Schadstoffangaben ihrer Autos
werden nicht im Nachhinein nach oben korrigiert. Die alten CO2-Werte
gelten weiterhin für die Berechnung der Steuer.
Bernd Volkens: "Wer in der Ãœbergangszeit ein neues Auto bestellt,
sollte sich den Verbrauch nach der WLTP-Norm im Kaufvertrag
bestätigen lassen. So lässt sich die Steuer auch bei einer späteren
Zulassung kalkulieren."
Den Artikel "Teure Ãœberraschung" lesen Sie in der aktuellen
Ausgabe 5/2017 von AUTO BILD, die am 3. Februar 2017 erscheint. AUTO
BILD im Internet: www.autobild.de
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