(ots) - Abgasskandal: TÜV Nord will nicht-umgerüsteten
Autos die Plakette verweigern
Verkehrsministerium: Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden,
können außer Betrieb gesetzt werden
Osnabrück. Autofahrer müssen sich möglicherweise auf Probleme mit
der TÃœV-Plakette gefasst machen. "Eine Plakette wird nicht erteilt,
wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt", sagte TÜV-Nord-Sprecher
Rainer Camen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Das könnte
für die Kunden zum Problem werden, die zur Hauptuntersuchung (HU)
müssen, bevor ihr Auto umgerüstet wurde. "Ab Mitte 2017 würde dies
als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann
erst nach der Umrüstung erteilt", sagte Camen.
Mitte 2017 werden aber noch nicht alle der rund 2,5 Millionen
betroffenen Diesel-Autos für das Softwareupdate und den Einbau eines
Plastikgitters in der Werkstatt gewesen sein. Wer trotzdem vorher zur
Hauptuntersuchung muss, könnte ein Problem bekommen. Von einer
Ãœbergangsregelung spricht der TÃœV dennoch nicht. Betroffen seien
schlicht "die Fahrzeuge, bei denen die Schummel-Software eingesetzt
wurde". Durch die Software hatten Fahrzeuge eine Testsituation
erkannt und den Ausstoß von Stickoxiden heruntergefahren.
Beim Bundesverkehrsministerium gab es auch auf wiederholte Anfrage
der "NOZ" keine Antwort auf die Frage, ob die Plakette bedroht sei.
Das Ministerium erklärte aber: "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet
werden, können außer Betrieb gesetzt werden." VW verweist dagegen auf
eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in
die Werkstatt bringen dürften.
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