PresseKat - ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1451823

Rundfunkbeitrag/Streikrecht/Weiterbildung

(firmenpresse) - Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rundfunkanstalten nicht dazu verpflichtet sind, die Rundfunkgebühren bar entgegenzunehmen. Da jeder Haushalt dazu verpflichtet ist, diesen Beitrag zu zahlen, handelt es sich hierbei - ähnlich wie bei der Kraftfahrzeugsteuer - um ein Massenverfahren, bei dem eine bargeldlose Zahlungsweise gerechtfertigt ist (VG Frankfurt, Az.: 1 K 2903/15.F u. 1 K 1259/16.F, noch nicht rechtskräftig).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/





Niedergelassene Ärzte dürfen nicht streiken

Wenn Kassenärzte die Nase voll haben, dürfen sie nach Auskunft von ARAG Experten nicht einfach in den Streik treten, auch wenn sie damit schlechter gestellt sind als z.B. Arbeitnehmer. Stattdessen haben sie nur die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein Schiedsamt anzurufen. Diese Entscheidung können niedergelassene Ärzte dann gerichtlich prüfen lassen. Ihre Praxis jedoch einfach während der Sprechstundenzeit für einen Warnstreik zu schließen, ist nicht erlaubt. Und so musste sich ein Mediziner zu Recht einen Verweis von der KV gefallen lassen. Er hatte seine Praxis geschlossen, um an einem Warnstreik für Vertragsärzte teilzunehmen. Damit habe er aber schuldhaft seine vertragsärztlichen Pflichten verletzt (Bundesarbeitsgericht Kassel, Az.: B 6 KA 38/15).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/





Keine Sperrzeit wegen Weiterbildung





Er wollte unbedingt seinen Meister machen. Doch dazu musste der Zimmerer einen einjährigen Vorbereitungskurs besuchen, der nicht berufsbegleitend durchgeführt werden konnte. Der Handwerker kündigte also seinen Job und beantragte Arbeitslosengeld. Doch die Arbeitsagentur belegte ihn mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit. Das Argument: Wer ein sicheres Beschäftigungsverhältnis aufgibt, kann nicht erwarten, dass die Versichertengemeinschaft für den Lebensunterhalt aufkommt. Doch die ARAG Experten verweisen auf das Grundgesetz, wonach jeder Deutsche das Recht hat, Arbeitsplatz, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Zudem sinkt mit aller Wahrscheinlichkeit durch die Fortbildung das Risiko des Zimmerers, arbeitslos zu werden. Im Gegenteil: Vermutlich stehen die Chancen gut, dass er als Meister höhere Arbeitslosenbeiträge zahlt, was wiederum der Versichertengemeinschaft zu Gute kommt (Sozialgericht Karlsruhe, Az.: S 17 AL 1291/16).



Mehr zum Thema unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  « Schöne Aussichten » für Unternehmerinnen durch neues Netzwerkangebot in der Region DLRG trauert um Präsidenten / Hans-Hubert Hatje verstorben (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.02.2017 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1451823
Anzahl Zeichen: 3292

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE