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Es gibt Traditionen, die im kollektiven Bewusstsein so tief
verankert sind, dass sie von außen betrachtet als unveränderlich
erscheinen. Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) in der Bundeswehr
war über Jahrzehnte hinweg so ein Beispiel: Früher musste man seinen
Dienst am Anfang eines jeden Quartals antreten. Dies hat sich bereits
2016 geändert.
Nun beginnt die AGA der Soldatinnen und Soldaten sogar monatlich.
Zusätzlich zu den bisherigen Quartalsterminen
(Haupteinstellungstermine) wurden weitere, sogenannte
bedarfsorientierte Einstellungstermine geschaffen. Für die Rekruten
verkürzen sich dadurch die Wartezeiten zwischen Zusage und
Einstellungsbeginn erheblich.
Was die jungen Männer und Frauen früher zwischen dem Eingang des
Einberufungsbefehls und dem tatsächlichen Anfang der Dienstzeit
gemacht haben, war oft verlorene Lebenszeit: Zu kurz für ein Studium
oder eine Ausbildung.
Nach dem Wechsel zu einer Freiwilligenarmee orientiert sich die
Neuerung in erster Line an den Bedürfnissen der künftigen Soldatinnen
und Soldaten. Lange Wartezeiten vor dem Diensteintritt sind äußerst
unbeliebt, attraktive, zeitnahe Angebote sind daher Gebot und das
Ziel der Bundeswehr.
Die Initiative zu monatlichen Grundausbildungsterminen mit großer
Bedeutung für die neuen Soldaten entstand aus einer Abstimmung der
Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr und der Streitkräfte.
Als erste führte die Luftwaffe die zusätzlichen
Diensteintrittstermine ein.
Bei der Erweiterung wurde das Hauptaugenmerk auf effiziente und
dezentrale Planung gelegt. Die Entscheidung darüber, wann die
monatlichen Sondertermine anberaumt werden, liegt deshalb in der
Zuständigkeit der einzelnen Teilstreitkräfte und militärischen
Organisationsbereiche. Diese legen abhängig von Personallage,
Infrastruktur und Auftragslage fest, wann, wo und in welchem Umfang
sie Grundausbildungskapazitäten bereitstellen.
Dies bedeutet deutlich mehr Flexibilität für zukünftige
Soldatinnen und Soldaten.
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