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Roller und Co. brauchen neues Versicherungskennzeichen / Stichtag: 1. März - Versicherungsschutz nur mit gültigem schwarzen Kennzeichen (FOTO)

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(ots) -
Tipps für den Alltag

Dieses Jahr ist Schwarz die Farbe des Jahres. Ab dem 1. März
müssen alle Kleinkrafträder statt einem grünen ein schwarzes
Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist
wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht
sich strafbar. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der
Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur
überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch
überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender
Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei
Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger
Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch den Rollerfahrer
unschuldig schwer verletzt und behält bleibende Schäden zurück, sind
Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der
Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine
Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Versicherungssumme
für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden ab 39 Euro und die
Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung ab 28 Euro an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller
oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50
Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer
pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der HUK-COBURG, dass es
Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die
sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die
Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern
pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500
Watt.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de





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Datum: 03.02.2017 - 11:00 Uhr
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