(ots) - Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich aus
Düsseldorf, die ca. 1500 Mandanten als Geschädigte des
VW-Abgasskandals vertritt, teilt zu den heutigen Medienberichten,
wonach durch das Prüfinstitut TÜV-Nord den Rückrufverweigerern
demnächst die HU-Plakette verweigert werden soll, mit, dass es sich
um eine "Zeitungsente" handele.
Wie die TÃœV Nord AG durch den Leiter Media Management
Konzern-Kommunikation Herrn Kreitlow gegenüber Focus-online verlauten
ließ, ist die entsprechende Meldung "nicht korrekt". Weiter heißt es
in der E-Mail des TÃœV NORD, die der Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich
vorliegt: "Auch TÃœV Nord vergibt weiter Plaketten, bis eine
entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet wurde."
Diese Stellungnahme wurde erforderlich, nachdem der zuständige
Focus-Online-Redakteur darauf hingewiesen hatte, dass seiner
Redaktion bereits Mitteilungen der Prüfinstitute TÜV-SÜD, DEKRA und
GTÜ vorlägen, wonach die Plakette unabhängig von dem Update erteilt
werde, erläutern die Anwälte.
Besonders bemerkenswert finden die Anwälte diese Stellungnahme vor
dem Hintergrund, dass die Volkswagen AG in ihren Rückrufschreiben ab
September 2016 bereits die mögliche Nichterteilung der HU-Plakette
für den Fall der unterlassenen Rückrufteilnahme ankündigte. Es stelle
sich die Frage, woher die Volkswagen AG diese Kenntnis besaß. Es sei
wohl mehr als ein merkwürdiger Zufall, dass ausgerechnet das für die
Volkswagen AG als Gutachter zuständige Institut dem Wunsch der
Volkswagen AG nachkommen wollte, obwohl es bislang nach Aussage der
anderen Institute dafür keine Weisung des Kraftfahrt-Bundesamt gebe.
Je mehr Druck auf die Fahrzeugbesitzer ausgeübt werde, desto mehr
Personen würden dem Rückruf folgen, so das Kalkül der Volkswagen AG
nach Auffassung der Rechtsanwälte.
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