CLLB Rechtsanwälte unterstützt Gläubiger bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber säumigen Schuldnern
(firmenpresse) - Berlin, den 02.02.2017 - Die Aktivitäten von Paypal und anderen Internetgroßkonzernen war zuletzt immer wieder Thema der Berichterstattung in der Presse.
Obwohl Paypal in ganz Europa aktiv ist, liegt der offizielle Sitz von Paypal „nur“ in Luxembourg.
Dies führt für deutsche Gläubiger, die in ein Paypalkonto ihres Schuldners vollstrecken möchten nun regelmäßig zu Schwierigkeiten. Hat Paypal in der Vergangenheit sog. Pfändungs- und Überweisungebeschlüsse deutscher Gerichte als Vollstreckungstitel akzeptiert, hat sich nunmehr die Geschäftspolitik auf Seiten von Paypal offenbar geändert.
In den aktuellen Pfändungsverfahren weigert sich Paypal immer öfter, die deutschen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse anzuerkennen und die auf den Paypalkonten verfügbaren Guthaben der Schuldner an die Gläubiger auszukehren. Paypal beruft sich dabei auf das Territorialprinzip Darüber hinaus erkennt Paypal Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse deutscher Gläubiger nicht als vollstreckungsfähige Entscheidungen an. Darüber hinaus verweist Paypal immer öfter auch auf das Bankgeheimnis und verweigert jedwede Auskunft.
Viele Gläubiger verzichten daher weitgehend auf die Pfändung der PayPal Konten, was Schuldnern eine weitere Möglichkeit bietet, sich ihren Zahlungsverpflichtungen alleine dadurch zu entziehen, dass sie ihr Vermögen auf ein Paypalkonto verschieben.
Obwohl es auf den ersten Blick schwierig erscheint, gibt es Möglichkeiten, auch weiterhin auf die Paypalkonten der Schuldner zuzugreifen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte arbeitet diesbezüglich mit einem Netzwerk international tätiger Anwaltskanzleien im In- und Ausland zusammen, um entsprechende Paypalguthaben zu pfänden und das Guthaben der Schuldner an die Gläubiger auszukehren.
Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Sitz in München und Berlin rät Gläubigern ihre Ansprüche gegen Inhaber von Paypalkonten von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten der Vollstreckung.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: RA Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: cocron(at)cllb.de; web: www.cllb.de