(ots) - Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6.
Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der
Berufungsverhandlung am 2. Februar 2017 die verschiedenen
Rabattaktionen der Mercedes-Tochter "Mytaxi" für wettbewerbswidrig
erachtet (Az. 6 U 29/16). Das Oberlandesgericht bestätigt damit die
Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2016, mit der
die Rabattaktionen deutschlandweit verboten wurde.
Im Jahr 2015 hatte Mytaxi mehrere Rabattaktionen für Taxifahrten
durchgeführt und den Fahrgästen 50 Prozent der Taxikosten erstattet,
wenn diese das Taxi bei Mytaxi bestellten. Gegen diese Aktionen hatte
Taxi Deutschland im Januar 2016 bei dem LG Frankfurt ein bundesweit
geltendes Verbot erwirkt.
Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten
Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche
verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch
Dumpingpreise gefährden würde. Dieter Schlenker,
Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, zeigte sich nach der
Verhandlung erleichtert: "Mit dieser Entscheidung werden faire
Wettbewerbsbedingungen in der Taxibranche aufrechterhalten. Großen
und finanzstarken Konzernen wie Mercedes bleibt es verwehrt, die
Existenz von vielen kleinen und mittleren Taxibetrieben und
Taxizentralen durch millionenschwere Subventionen zu gefährden."
Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise
beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die
Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte
für unzulässig. Hingegen hatte das LG Hamburg erst im Dezember 2016
zugunsten von Mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt. Das OLG
Frankfurt hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist
deshalb davon auszugehen, dass der Streit letztlich vom
Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden werden wird.
Rückfragen an RA Herwig Kollar, Tel. 069 230715
Ãœber die Taxi Deutschland eG Die Taxi Deutschland
Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher
Zusammenschluss. Sie befindet sich im Rechtsstreit mit Uber und will
dessen Uberpop-Vermittlungsbetrieb gerichtlich am 18.03.2015
untersagen lassen. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die
App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und
Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer
22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale
verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker
(Vorsitzender) sowie Günther Möller und Fred Buchholz.
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